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Bundesrat stimmt Corona-Entschädigung für Eltern zu

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat den neuen Entschädigungsregeln für Eltern zugestimmt, die wegen geschlossener Kitas und Schulen oder eingeschränkten Betriebs der Einrichtungen nicht zur Arbeit können. Eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat gibt es nun auch, wenn Schulen nicht geschlossen werden, sondern lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt wird, so wie das in einigen Bundesländern jetzt der Fall ist. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht anderweitig "zumutbar" betreut werden kann.

Betroffene Eltern von Kindern bis zwölf Jahre oder Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf eine Lohnersatzzahlung von 67 Prozent des Nettolohns. Maximal kann man 2016 Euro monatlich bekommen. Der Anspruch gilt für 20 Wochen - jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn für Väter oder 20 für Alleinerziehende. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 16. Dezember gelten - und damit auch für den aktuellen Lockdown. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort.