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Bundesrat billigt neue Tierschutzvorgaben mit Änderungen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat neuen Tierschutzvorgaben für die Haltung von Hunden und bei Tiertransporten mit mehreren Änderungen zugestimmt. Nach den Plänen von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) soll in der gewerbsmäßigen Zucht eine Betreuungsperson künftig höchsten drei Würfe gleichzeitig betreuen. Für den täglichen Umgang mit Hundewelpen soll auch beim privaten Züchten eine Mindestzeit von vier Stunden vorgegeben werden. Hunde, die mit quälerischen Methoden gezüchtet werden, dürfen nicht bei Veranstaltungen gezeigt werden.

Klöckner sagte: "Haustiere sind keine Kuscheltiere." Ihre Bedürfnisse müssten berücksichtigt werden. Die Verordnung solle unter anderem die Kettenhaltung von Hunden unterbinden. Mit Blick auf Tiertansporte erklärte sie, gerade im Sommer dürften Tieren durch Hitze keine vermeidbaren Leiden zugefügt werden. Unter anderem sollen bei mehr als 30 Grad Außentemperatur in Fahrzeugen ohne Lüftung Transporte zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein müssen.

Nach dem Beschluss der Länderkammer sollen die Vorgaben für Hunde und Tiertransporte an mehreren Punkten verschärft werden. Ein Vorstoß aus den Ausschüssen, Transporte in 17 Nicht-EU-Länder generell zu verbieten, fand laut Bundesrat im Plenum aber keine Mehrheit. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung mit den von der Länderkammer vorgenommenen Änderungen verkündet.