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Bundespolizei meldet 658 Maskenverweigerer an Gesundheitsämter

POTSDAM/BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundespolizei hat innerhalb von knapp drei Wochen fast 49 000 Reisende ermahnt, die ohne Mund-Nase-Schutz in Bahnhöfen oder Zügen unterwegs waren. Wie das Bundespolizeipräsidium am Freitag in Potsdam mitteilte, wurden zwischen dem 12. September und dem 1. Oktober bundesweit 658 "Uneinsichtige" an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet, um Bußgelder nach den Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verhängen.

Dass die Ermahnung von Fahrgästen ohne Alltagsmaske auch andere Folgen haben kann, zeigen zwei Beispiele. In Osnabrück hatte sich laut Bundespolizei am vergangenen Mittwoch ein 37-Jähriger geweigert, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Bei der anschließenden Übermittlung seiner Identität an das Gesundheitsamt sei dann aufgefallen, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorlag. Im Hosenbund eines 26-Jährigen, der sich in einem Zug in Freiburg weigerte, Mund und Nase zu bedecken, habe man 27 Gramm Marihuana entdeckt.

Für einen Polizeieinsatz hatte im August auch der AfD-Politiker Stephan Brandner gesorgt, als er zeitweilig ohne Maske im ICE unterwegs war. Da er den Mund-Nase-Schutz später aufsetzte, hatte das für ihn damals keine Konsequenzen. Am Freitag warf Brandner der Bundesregierung vor, sie kümmere sich nicht ausreichend um mögliche gesundheitliche Schäden, die durch das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung entstehen könnten. "Die Auswirkungen ihres Handelns wird die Regierung erst in mehreren Jahren feststellen können - was mich sehr besorgt, denn bis dahin können die eingetretenen Schäden schon immens sein", kritisierte der Bundestagsabgeordnete.

Für Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Durchsetzung der Covid-19-Eindämmungsverordnungen sind die Landesbehörden zuständig. Die Deutsche Bahn kann Maskenverweigerer zum Verlassen ihrer Züge auffordern. Um ihr Hausrecht durchzusetzen, kann die Bundespolizei hinzugezogen werden.

Laut Bundespolizei findet dieses Verfahren in allen Zügen der Deutschen Bahn Anwendung sowie in Zügen anderer Verkehrsunternehmen, die auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes verkehren.