Bundesnetzagentur bekommt mehr Kompetenzen
BERLIN (dpa-AFX) -Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Kompetenzen unter anderem bei der Festlegung von Netzentgelten. Eine entsprechende Reform beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Freitag in Berlin. Damit passt Deutschland die Gesetzgebung an EU-Recht an. Die Bundesnetzagentur werde damit unabhängiger von Bundesregierung und Bundestag, sagte der SPD-Abgeordnete Markus Hümpfer.
Netzentgelte werden für die Nutzung von Energienetzen fällig und sind am Ende auch Bestandteil der Gas- und Strompreise. "Zukünftig entfallen bei Netzentgelt und Netzzugang gesetzgeberische Vorgaben in Verordnungen", erklärte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. "Die Behörde muss dies selbst festlegen." Die Festlegungen insbesondere bei der Kostenregulierung würden entscheidend sein für die Frage, ob die Netzbetreiber die anstehenden Milliardeninvestitionen und den Umbau der Netze stemmen könnten. Der Ausbau erneuerbarer Energien setzt auch einen Ausbau der Stromnetze voraus.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien lobte, dass mit den Plänen auch Speicher und Elektrolyseure für weitere drei Jahre von Netzentgelten befreit werden sollten. Elektrolyseure sind nötig für die Herstellung von Wasserstoff.
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller hatte schon im Spätsommer eine Strompreisreform mit niedrigeren Gebühren für Regionen mit viel Windkraft angekündigt. Bei Politikern im Norden und Osten des Landes gibt es Unmut, weil gerade Verbraucher in Regionen mit viel erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne tendenziell höhere Netzentgelte zahlen müssen.
Am Freitag bekräftigte Müller diese Pläne im "Handelsblatt". Noch in diesem Jahr wolle seine Behörde einen Vorschlag zur Reform der Netzentgelte machen, sagte er der Zeitung. "Wir stellen zur Diskussion, dass Netzbetreiber, die ihre Netze insbesondere für Erneuerbare ausbauen, entlastet werden. Heute werden diese Investitionen ausschließlich von den Verbrauchern vor Ort getragen, dabei ist der Ausbau eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung." Eine deutschlandweite Vereinheitlichung strebe er dabei nicht an. Eine Neuregelung könne nach Einschätzung seiner Behörde frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten.