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Bundesmittel für Klimavorsorge: Schulze will Grundgesetz ändern

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesumweltministerin Svenja Schulze schlägt eine Grundgesetz-Änderung vor, um die Bundesebene dauerhaft an den Kosten für die Anpassung an den Klimawandel zu beteiligen. "Ich bin dafür, die Anpassung an den Klimawandel als neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Dann könnten Bund und Länder eine sichere und dauerhafte Finanzierungsgrundlage für diese wichtige Aufgabe bereitstellen", sagte Schulze am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Bund und Länder müssten "dauerhaft gemeinsam investieren", bislang seien die Möglichkeiten des Bundes, bei der Vorsorge zu helfen, begrenzt, erklärte Schulze. "Einzelne Projekte" des Bundes seien nicht mehr ausreichend. "Vorsorge und Klimaanpassung werden künftig eine staatliche Daueraufgabe sein", erklärte die Ministerin, die sich zur Stunde im nordrhein-westfälischen Solingen aufhält, um sich nach den verheerenden Unwettern ein Bild von der Lage vor Ort zu machen.

Staatliche Strukturen müssten fitter werden, um beispielsweise Mittelgebirgsregionen bei der Klima-Vorsorge zu unterstützen, sagte Schulze weiter. Dort würden Starkregenereignisse wie in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz künftig häufiger und extremer auftreten.

Bislang liegt die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, wie etwa Hitzewellen oder Starkregen, in der Kompetenz von Ländern und Kommunen. Die Bundesebene kann bislang nur begrenzt und über Förderprogramme bei der Anpassung helfen.

Um eine dauerhafte Vorsorgefinanzierung vonseiten des Bundes zu etablieren, müsste der Artikel 91a im Grundgesetz geändert werden. Dort sind bislang als sogenannte Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern nur die Bereiche Agrarstruktur und Küstenschutz verankert. Die Klimaanpassung sollte nach dem Willen von Bundesumweltministerin Schulze neu hinzugefügt werden.