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Bundesländer wollen Fotografieren unter Röcke und Kleider verbieten

Die Bundesländern wollen das sogenannte Upskirting unter Strafe stellen. Aktuell ist das Fotografieren unter Röcke oder Kleider nicht verboten.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen, dass das Fotografieren unter Röcke und Kleider unter Strafe gestellt wird. Wie die Justizminister der drei Länder am Donnerstag mitteilten, bereiten Bayern und NRW gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative zum sogenannten Upskirting vor.

Nach geltendem Recht seien solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar, kritisierten die Minister. Anders verhalte es sich lediglich, wenn unbefugte Bilder in einer Wohnung geschossen würden und damit den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ der weiblichen Opfer verletzten.

Es könne nicht länger von solchen „zufälligen Sachverhaltsumständen“ abhängen, ob demütigende, verletzende Eingriffe in die Privatsphäre von Frauen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit seien, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Ein eigener Straftatbestand würde es der Polizei erleichtern, gegen Täter vorzugehen, Personalien aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und Fotoapparate oder Handys zu beschlagnahmen.