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Beherbergungsverbot für Urlauber aus deutschen Risikogebieten kommt – aber nicht überall

Kanzleramtschef Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen der Länder bei Maßnahmen angemahnt. Jetzt gibt es einen Beschluss – mit zahlreichen Ausnahmen.

Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Foto: dpa
Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Foto: dpa

Angesichts der stark gestiegenen Corona-Positiv-Tests in Deutschland raten Bund und Länder Bewohnern aus Regionen mit hohen Zahlen von touristischen Reisen in andere Gebiete des Landes ab. Zwar können Bewohner solcher Gebiete weiter in die meisten anderen Landesteile fahren, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, heißt es in einem Beschluss nach einer Telefonschalte des Chefs des Kanzleramtes Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder.

Allerdings heißt es weiter: „Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden.“

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Ohne das Vorweisen eines negativen Tests sollen weiter die bereits im Juni und Juli beschlossenen Regeln gelten, wonach Personen aus solch stark betroffenen Coronagebieten in anderen Ländern nicht beherbergt werden sollen. Hintergrund sind die stark gestiegenen Positiv-Tests in Städten wie Berlin oder Frankfurt. Die Länder sollen dem Beschluss zufolge energisch versuchen diese Corona-Hotspots einzudämmen.

Allerdings pochten einige Bundesländer in der Schalte auf Ausnahmeregeln. Mecklenburg-Vorpommern etwa behält sich in einer Protokollerklärung ausdrücklich weitgehende Schritte vor. Das Bundesland hatte Bewohnern aus Landkreisen mit hohen Infektionszahlen zeitweise die Einreise verweigert.

Berlin hingegen plant anders als die meisten übrigen Bundesländer keine Beherbergungsverbote für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten. Das teilte eine Sprecherin des Senats am Mittwoch auf Anfrage mit.

„Jedes Bundesland muss für sich selbst die Entscheidung treffen, wie es die Pandemie eindämmen kann. Der Berliner Senat hat hier in den letzten Wochen weitreichende Maßnahmen verabschiedet, oft weitreichender als andere Bundesländer“, so die Senatssprecherin. „Vier Bundesländer, darunter Berlin, wollen aktuell keine Beherbergungsverbote aussprechen.“

Dazu gehört Thüringen, wie das Gesundheitsministerium in Erfurt mitteilte. Außerdem haben auch Bremen und Niedersachsen verschiedene Protokollerklärungen zu dem Beschluss der Staatskanzleichefs abgegeben. Niedersachsens Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann.

Berlin besteht auf Einordnung als Einheitsgemeinde

Berlin besteht in seiner Protokollnotiz außerdem darauf, dass „bei der Bewertung des Infektionsgeschehens (...) Berlin als Gesamtstadt und Einheitsgemeinde behandelt werden (soll)“. Dem stimmten allerdings andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Bayern nicht zu.

Sie belegen Bewohner von Berliner Stadtbezirken wie Mitte und Neukölln mit Quarantäneauflagen oder einem Beherbergungsverbot, wenn sie keinen Negativtest vorweisen können. Grund dafür ist, dass das Robert Koch-Institut die Infektionszahlen nicht für Gesamtberlin, sondern für die Bezirke ausweist.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte für sein Land mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen.

Das Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.

Söder erklärte, dies bedeute „eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen“. Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.

Schleswig-Holstein lockert Quarantäne-Auflagen

Wegen Quarantäneauflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Nun will das Bundesland seine strengen Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten lockern.

Das kündigten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) am Mittwoch in Kiel nach der Schalte der Staatskanzleichefs der Länder an.

Ab Freitag reicht es, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorzulegen – beispielsweise um den Herbsturlaub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche oder Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Risikogebiete ist nach der Rückkehr kein Corona-Test erforderlich.

„Wir halten somit an unserer Regelung fest, dass es besonders Bedingungen für Reisen aus Corona-Hotspots geben muss, um für Sicherheit hier bei uns im Land zu sorgen und das Infektionsgeschehen niedrig zu halten“, sagte Günther. „Wir sorgen aber mit diesem neuen Weg für eine praktikablere Lösung.“

Kanzleramtschef Helge Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern angemahnt. Bei Zweifeln, dass in manchen Gebieten alles Erforderliche getan werde, verstehe er, dass Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung zu schützen, sagte Braun der „Bild“ (Mittwoch). „Das ist nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die ihrerseits viele Probleme hervorruft.“

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. „Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.“ Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.