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Bundesgerichtshof verhandelt zu Schadenersatz für Immobilienkäufer

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Freitag (9.45 Uhr) mit einer für Immobilienkäufer wichtigen Frage. Es geht darum, wie Schadenersatz-Ansprüche an den Verkäufer bei Mängeln zu berechnen sind. (Az. V ZR 33/19)

Der zuständige Senat würde gern an seiner Linie festhalten, dass der Schaden vor den Arbeiten geschätzt werden darf, damit der neue Eigentümer nicht mit hohen Summen in Vorleistung treten muss. Dem steht allerdings ein Urteil eines anderen BGH-Senats aus dem Jahr 2018 entgegen. Die Richterinnen und Richter hatten deshalb nach einer ersten Verhandlung zunächst ihre Kollegen angefragt, ob diese an ihrer Auffassung festhalten. Auf dieser Grundlage wird nun weiterverhandelt. Ein Urteil dürfte noch nicht zu erwarten sein.

In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen geht es um eine feuchte Wand im Schlafzimmer. Der Verkäufer hat den Mangel nicht behoben, obwohl er sich dazu - weil das Problem bekannt war - im Kaufvertrag verpflichtet hatte. Die Kläger wollen die Arbeiten nun selbst in Angriff nehmen und verlangen vom Verkäufer, dass er ihnen die voraussichtlichen Kosten von mehr als 12 000 Euro ersetzt.