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Bundesgerichtshof urteilt zum Schadenersatz für Immobilienkäufer

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Freitag (9.00 Uhr) ein Urteil zum Schadenersatz für Immobilienkäufer bei Mängeln am Haus oder der Wohnung. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob der Schaden vor den Arbeiten geschätzt werden darf oder nur die tatsächlichen Ausgaben eingefordert werden können. Das würde bedeuten, dass die neuen Eigentümer unter Umständen mit hohen Summen in Vorleistung treten müssten. (Az. V ZR 33/19)

Der zuständige Senat vertritt hier bisher eine käuferfreundliche Linie. Die Richterinnen und Richter waren sich aber unsicher, ob sie daran festhalten können, weil ein anderer BGH-Senat in seinem Rechtsgebiet seit 2018 einen eigenen Weg geht. In der jüngsten Verhandlung am 26. Februar hatte sich jedoch abgezeichnet, dass sich beide Positionen wohl versöhnen lassen. In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen verlangen die neuen Eigentümer vom Verkäufer voraussichtliche Kosten von rund 12 000 Euro, damit sie ein Feuchtigkeitsproblem im Schlafzimmer selbst in Angriff nehmen können.