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Bundesgerichtshof nennt Cum-Ex-Handel in Urteil kriminell

(Bloomberg) -- Der Cum-Ex-Aktienhandel, der die deutsche Steuerkasse wohl Milliardensummen gekostet hat, war kriminell und strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zu der umstrittenen Praxis entschieden.

Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Bonn, das zwei Londoner Banker schuldig gesprochen hat, hieß es in dem am Mittwoch verkündeten Spruch. Sie hielten zudem die Einziehung von 176 Million Euro von M.M. Warburg aufrecht, den Gewinn, den die Bank mit den Transaktionen machte.

“Eine Lücke gab’s hier nicht”, sagte der Vorsitzende des ersten Strafsenats, Rolf Raum, bei der Urteilsverkündung. “Es war ein blanker Griff in die Kasse, in die alle Steuerzahler einzahlen.”

Die Abweisung der Revisionen durch den BGH dürfte den Verfahren in Sachen Cum-Ex Auftrieb geben, die gegen mehr als tausend Verdächtige und dutzende Banken in Deutschland anhängig sind. Der Skandal hat in der Finanzindustrie weite Kreise gezogen, da für die Planung und Organisation der komplexen Transaktionen die unterschiedlichsten Akteure einbezogen wurden - Banken, Händler, Broker, Anwälte und andere.

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Die Revision brachte den Sachverhalt erstmals vor den BGH. Das LG Bonn hatte im März 2020 die beiden früheren Investment-Banker Martin Shields und Nicholas Diable verurteilt, die angeklagt waren, 400 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Beide konnten durch Kooperation mit der Staatsanwaltschaft vermeiden, hinter Gitter zu gehen.

Steuererstattungen

Shields akzeptierte eine Bewährungsstrafe, ging jedoch in Revision gegen die Bemessung der zurückzuzahlenden Taterträge in Höhe von 14 Millionen Euro. Diable legte Rechtsmittel gegen den Schuldspruch ein.

In Cum-Ex-Deals - benannt nach lateinischen Worten für “mit-ohne” - wurden Aktien schnell hintereinander gehandelt, um die Kapitelertragssteuer mehrfach rückerstattet zu bekommen. Dieses System kostete den Steuerzahler insgesamt wohl mehr als 10 Milliarden Euro, bis Deutschland 2012 die Schlupflöcher schloss, die es ermöglichten.

Warburg argumentierte in einer Anhörung vor dem BGH im Juni, dass die Bank zu Unrecht zum Sündenbock in der Affäre gemacht werde. Der Kreditgeber hatte gegen die Einziehung der Gewinne, die das Bonner Gericht angeordnet hatte, Revision eingelegt und zeigte sich enttäuscht von dem BGH-Urteil. Man werde nun die nächsten Schritte erwägen.

Auch die Staatsanwaltschaft war gegen den Bonner Spruch in Revision gegangen. Sie bemängelte, dass das Landgericht nur erlaubt hatte, die Gewinne aller Beteiligten bis zu der Höhe einzuziehen, in der ein Steuerverlust entstanden war. Die Staatsanwaltschaft zielt hingegen ab auf die gesamten Taterträge aus den Cum-Ex-Geschäften ohne dieses Limit.

Das Aktenzeichen des Falls ist BGH, 1 StR 519/20.

Überschrift des Artikels im Original:Cum-Ex Trading Strategy Was Criminal, Germany’s Top Court Rules

(Neu: Zitat Richter, Reaktion MM Warburg)

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©2021 Bloomberg L.P.