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Bundesgerichtshof macht Porsche-Anlegern separaten Klageweg frei

Die Richter kassieren eine Entscheidung des OLG Stuttgart. Anleger der VW-Dachgesellschaft Porsche SE dürfen unabhängig von anderen Verfahren eine eigene Musterklage führen.

Gegen den VW-Großaktionär Porsche SE kann es nun zu einer Musterklage auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation kommen. Foto: dpa
Gegen den VW-Großaktionär Porsche SE kann es nun zu einer Musterklage auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation kommen. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Weg für ein separates Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE frei gemacht. Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auf (Aktenzeichen II ZB 10/19).

Das OLG Stuttgart wurde von den BGH-Richtern aufgefordert, einen Musterkläger für dieses Verfahren zu bestimmen. „Der Beschluss stellt einen ersten, hart erkämpften Etappensieg für geschädigte Porsche-Aktionäre dar“, kommentiert Klaus Nieding, Vorstand der Anwaltskanzlei Nieding+Barth, die Entscheidung. Seine Kanzlei hofft jetzt, vom Gericht als Musterkläger bestimmt zu werden.

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Anleger werfen der Porsche SE vor, sie habe im September 2015 bei Bekanntwerden des Dieselabgasskandals die Anleger zu spät über den Abgasbetrug bei VW informiert. Sie seien durch Kursverluste der Aktien geschädigt worden. Ein Mammutprozess über die Frage, ob der VW-Konzern und in dessen Gefolge auch sein Großaktionär gegen die Veröffentlichungspflicht verstieß, läuft seit September 2018 am OLG Braunschweig. Dort geht es um 1700 Klagen gegen VW.

In Stuttgart sind noch weitere rund 200 Anlegerklagen über Forderungen von knapp 920 Millionen Euro anhängig. Sie sind zum größten Teil ausgesetzt, bis die Musterklagen entschieden sind.

Die von den VW-Eignerfamilien Porsche und Piëch kontrollierte Holding Porsche SE reagierte gelassen. „Der BGH hat die Durchführung eines KapMuG-Verfahrens vor dem OLG Stuttgart angeordnet. Das hatte die Porsche SE ursprünglich selbst beantragt“, sagt ein Sprecher.

Industriefreundliches Gericht?

Dem Unternehmen komme ebenfalls entgegen, dass die Braunschweiger Entscheidung jetzt nicht abgewartet werden muss. Die Porsche SE verweist zusätzlich darauf, dass das BGH keine Entscheidung in der Sache getroffen habe. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Klage unbegründet ist“, sagte der Sprecher.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter lässt zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit den Eindruck entstehen, dass das Stuttgarter Oberlandesgericht eher industriefreundlich ist. So hatte das OLG den Musterverfahrensantrag als unzulässig zurückgewiesen, da es der Auffassung war, dass zuerst die Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Volkswagen AG aus dem Kapitalanlegermusterverfahren in Braunschweig rechtskräftig entschieden werden müsste.

Geschädigte Porsche-Aktionäre hätten in diesem Fall den Abschluss zweier Kapitalanlegermusterverfahren nacheinander abwarten müssen, bevor sie überhaupt ihre eigene Schadensersatzforderung geltend machen könnten.

In einem anderen Fall hatte das Oberlandesgericht Anfang Juli dem Drängen der Daimler AG nachgegeben und den von der Industrie gefürchteten „Diesel-Richter“ Fabian Richter Reuschle in einem Mercedes-Verfahren für befangen erklärt.
Mit Agenturmaterial