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Bundesgericht verhandelt über Regeln für verkaufsoffene Sonntage

LEIPZIG/MÖNCHENGLADBACH (dpa-AFX) - Der Dauerstreit um die Sonntagsöffnung von Läden anlässlich von Festen oder Märkten beschäftigt am Montag (11.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Verhandelt werden zwei Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Anlässe waren eine "Blaulichtmeile" in Mönchengladbach und ein historischer Handwerkermarkt sowie eine Herbstschau in Herrenberg.

In den Vorinstanzen hatte sich Verdi nicht durchsetzen können. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim waren bei ihren Entscheidungen von den strengen Vorgaben abgewichen, die das Bundesverwaltungsgericht bisher zum Thema Sonntagsöffnung gemacht hat. Die Bundesrichter hatten in einem Urteil 2015 festgeschrieben, dass eine Prognose belegen müsse, dass die Veranstaltung mehr Besucher anziehe als die geöffneten Läden.

OVG und VGH hielten das für zu weitgehend. Über die Revisionen gegen diese Urteile wird nun in Leipzig verhandelt (Az.: BVerwG 8 CN 1.19 und 8 CN 3.19). Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Montags gerechnet.