Bundesgericht überprüft verpflichtende Corona-Impfung bei Soldaten
LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Montag (10.00 Uhr) mit den Fällen zweier Bundeswehr-Offiziere, die die Impfung gegen das Coronavirus verweigern. Das Verteidigungsministerium hatte ab 24. November 2021 eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" aufgenommen. Für diese Impfung besteht demnach nunmehr eine gesetzliche sogenannte Duldungspflicht. Die beiden Männer berufen sich auf ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und haben dagegen geklagt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22).
Ob der Erste Wehrdienstsenat, der erst- und letztinstanzlich über die zwei Anträge entscheidet, noch am Montag ein Urteil verkündet, ist unklar.