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Bundesarbeitsgericht verhandelt über Beweiswert von Krankschreibung

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Mittwoch (9.00 Uhr) darüber, unter welchen Umständen Arbeitgeber eine Krankschreibung ihrer Beschäftigten anzweifeln dürfen. Im konkreten Fall aus Niedersachsen geht es darum, ob die Klägerin Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat (5 AZR 149/21 10 Sa 619/19). Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Der Arbeitgeber zweifelte diese an und zahlte während der Krankschreibung nicht.

Die Klägerin soll laut dem Arbeitgeber am Tag der Ausstellung der Bescheinigung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Die Vorinstanzen, zuletzt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, hatten der Klage der Frau stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt. Dagegen legte das Unternehmen Revision ein. Ein Urteil wird in Erfurt am Mittwoch erwartet.