Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.484,90
    +777,72 (+1,30%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.398,50
    +15,93 (+1,15%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Bundesarbeitsgericht verhandelt über Arbeitszeiterfassung

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt befasst sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob Betriebsräte auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung pochen können. Das Thema Arbeitszeiterfassung wird nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs derzeit in der deutschen Wirtschaft und Verwaltung viel diskutiert. Die Ampel-Koalition prüft eine Gesetzesänderung. Vor diesem Hintergrund wollen die höchsten deutschen Arbeitsrichter darüber entscheiden, ob Betriebsräte ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung haben.

Der zu verhandelnde Fall stammt aus Nordrhein-Westfalen. Die Vorinstanzen in NRW haben unterschiedlich entschieden. Ein Urteil könnte nach Einschätzung von Fachleuten Auswirkungen auf die bisher vielfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle haben. Dabei wird Arbeitnehmern zugebilligt, ihre Arbeit zeitlich selbst zu organisieren und die Regeln des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.