Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 8 Minute
  • Nikkei 225

    38.171,72
    +209,92 (+0,55%)
     
  • Dow Jones 30

    37.753,31
    -45,66 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.484,28
    -2.360,42 (-3,94%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.683,37
    -181,88 (-1,15%)
     
  • S&P 500

    5.022,21
    -29,20 (-0,58%)
     

Bundesamt sieht keine Eile bei Vollzug von Nord-Stream-2-Genehmigung

HAMBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 besteht für den Vollzug der bereits erteilten Baugenehmigung in deutschen Gewässern aus Sicht des zuständigen Bundesamtes derzeit kein Zeitdruck. Die Genehmigung ist aktuell außer Kraft, nachdem Umweltverbände Widerspruch dagegen eingelegt hatten. "Über die sofortige Vollziehung muss derzeit nicht entschieden werden, wenn die Bauarbeiten nicht anstehen", hieß es am Montag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am Montag auf Anfrage. Offenkundig werde aktuell in dänischen Gewässern gebaut.

Dort hatte der russische Verleger "Fortuna" vor rund zwei Wochen die Verlegearbeiten wieder aufgenommen. In deutschen Gewässern war zuletzt Ende des vergangenen Jahres ein 2,6 Kilometer langer Abschnitt fertiggestellt worden, bevor eine Genehmigung des BSH nach Verlängerung auslief. Mitte Januar hat das BSH dann die Genehmigung ausgesprochen, die den sofortigen Weiterbau in deutschen Gewässern ermöglicht hätte, derzeit aber außer Kraft ist.

Ohne die Genehmigung müsste sich Nord Stream 2 bis Ende Mai gedulden, bevor es in deutschen Gewässer wieder verlegen darf. Eine entsprechende Genehmigung für Bauarbeiten im Zeitraum von Ende Mai bis Ende September eines Jahres hatte das BSH schon 2018 erteilt. Im Sommer vergangenen Jahres hat Nord Stream auch die Genehmigung für die restliche Zeit beantragt, um die es beim derzeitigen Widerspruchsverfahren geht.

Nach Medienberichten vom Wochenende über einen Antrag auf sofortigen Vollzug der Genehmigung kritisierte die Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Verfahren als intransparent. Der DUH als Verfahrensbeteiligten sei der Antrag zuerst nicht zugestellt, und erst auf ihren Druck hin sei sie öffentlich gemacht worden, hieß es in einer Mitteilung.

WERBUNG

Laut BSH hatte Nord Stream 2 den Antrag auf sofortigen Vollzug Mitte Dezember gestellt. Dabei handelt es sich nach Aussage von Nord Stream 2 um ein normales Vorgehen, wenn der Sofortvollzug nicht automatisch mit der Genehmigung per Gesetz erteilt werde. So solle das Recht zur sofortigen Umsetzung gewährleistet werden.

Die neue Genehmigung war auch notwendig geworden, weil sich Spezialschiffe einer Schweizer Firma Ende 2019 nach US-Sanktionsdrohungen zurückgezogen hatten. Für diese sogenannten dynamisch positionierten Schiffe lag seit Ende 2019 eine ganzjährige Genehmigung vor. Über solche Schiffe verfügt Nord Stream 2 aber derzeit nicht.

Nach Angaben von Nord Stream 2 sind 94 Prozent des Doppelstrangs bereits fertiggestellt. Er soll einmal jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas von Russland nach Deutschland befördern.