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Bundesagentur: Hartz-IV-Sanktionen sind richtig

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat die Rückkehr zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger im Falle von Verstößen gegen die Auflagen verteidigt. "Eine Sozialleistung, die bei einem Missbrauch oder einer Nichtmitwirkung keine Sanktion nach sich zieht, ist falsch", sagte Scheele der Deutschen Presse-Agentur. Die Sanktionen waren wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt worden.

"Es ist nicht so, dass man in dem - kleinen - Personenkreis, der von Sanktionen betroffen ist, davon ausgehen kann, dass sie in der Lage sind, sich zu beteiligen, wenn man gute Angebote macht", sagte Scheele. "Teilweise fehlt ihnen Antrieb und Mut, weil sie so lange arbeitslos waren, und teilweise haben sie sich auch über Generationen eingerichtet." Selbst mit dem hoch geförderten Teilhabechancengesetz, bei dem der Staat bis zu 100 Prozent des Lohns zahlt, sei es schwierig, geeignete Personen zu finden.

Deswegen ist die Idee, wir prämieren gutes Verhalten, geradezu absurd", sagte Scheele. Er sprach sich dagegen aus, die Hartz-IV-Sätze zu erhöhen, nur weil die Regeln eingehalten würden. Jemanden zu belohnen, nur weil er sich an die Regeln hält, sei kein geeignetes Konzept.

Scheele wies darauf hin, dass der Großteil der Hartz-IV-Empfänger sich ohnehin an die Regeln halte - die Debatte sei insgesamt überbewertet. Bei monatlich nur etwa drei Prozent seien Sanktionen in der Vergangenheit notwendig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr die Sanktionspraxis grundsätzlich für rechtens erklärt, aber die Abzüge auf maximal 30 Prozent der Bezüge gedeckelt.