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Bundesagentur für Arbeit braucht auch 2022 Geldspritze

Nürnberg (dpa) - Es geht um Milliarden: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihren Haushalt für 2022 aufgestellt, und die große Frage ist mit Nein beantwortet worden.

Nein, die Bundesagentur wird es auch im nächsten Jahr nicht schaffen, ihre Ausgaben etwa für Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld aus den Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung zu bestreiten. Der Bund wird nach bisheriger Rechnung rund 900 Millionen Euro zuschießen müssen, wie Vorstandsmitglied Christiane Schönefeld bei der Feststellung des Budgets in Nürnberg vorrechnete.

Ausgaben von knapp 38 Milliarden Euro stünden Beitragseinnahmen in Höhe von rund 37 Milliarden Euro gegenüber. Die Beitragseinnahmen steigen dank einer günstigen Beschäftigtenentwicklung. Die Ausgaben etwa für Arbeitslosengeld werden den Berechnungen der BA zufolge sinken. Im neuen Haushalt stehen dafür 15,9 Milliarden Euro bereit, 3,2 Milliarden weniger als noch 2021. Für Kurzarbeitergeld sind 1,7 Milliarden Euro eingeplant. Im laufenden Jahr wird die Bundesagentur dafür - einschließlich übernommener Sozialversicherungspflichten - rund 20 Milliarden Euro ausgeben.

Die Zuversicht in Nürnberg ist groß, dass die neue Bundesregierung die Lücke schließen wird. «Weil voraussichtlich der Finanzminister, der das zugesagt hat, möglicherweise in einer Verantwortung ankommt, die es möglich macht, ihn auch da wieder abzuholen», sagte die Vorsitzende des BA-Verwaltungsrates, DGB-Vorständin Anja Piel - wohl absichtlich verquast und leicht augenzwinkernd. Soll heißen: Olaf Scholz hat es als Finanzminister versprochen, also muss er es als Bundeskanzler auch halten.

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Im Grunde kann auch die Bundesregierung mit dem Wirtschaften der Bundesagentur nicht unzufrieden sein. Vor der Krise hatte die größte deutsche Behörde eine immense Rücklage in Höhe von fast 26 Milliarden Euro angehäuft. Das Geld wurde in den vergangenen beiden Haushaltsjahren restlos aufgebraucht. Allein 2020 musste die Bundesagentur 22 Milliarden Euro nur für Kurzarbeitergeld zahlen. Bei den Gesamtkosten nur für Folgen der Pandemie geht man von mehr als dem Doppelten aus. Der Bund musste für die beiden Jahre zusammen 24 Milliarden Euro zuschießen.

Nach Ausgaben in Höhe von 61 Milliarden Euro im Jahr 2020 und prognostizierten 58 Milliarden Euro im laufenden Jahr nehmen sich die 38 Milliarden Euro im Ansatz für das nächste Jahr fast bescheiden aus. «Nach zwei Krisenjahren mit historisch hohen Ausgaben legen wir nun wieder einen Haushalt vor, der sich dem Vorkrisenniveau annähert», sagte Schönefeld. Von 2023 an soll dann wieder mit dem Aufbau einer Rücklage begonnen werden können.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es nicht wieder zu einem Corona-Lockdown und den damit verbundenen erheblichen Kosten kommen wird. Schönefeld ist dahingehend zuversichtlich. «Wir sehen, dass eher das Impfen und Testen die Antwort ist und weniger das Schließen die Antwort ist», sagte Schönefeld.

Das Jahr 2022 soll für die Bundesagentur nicht mehr so stark im Zeichen der Pandemie stehen, sondern auch genutzt werden, um Prozesse wie die Transformation in der Industrie und die Digitalisierung der Gesellschaft zu begleiten. Allein zwei Milliarden Euro sollen für die Weiterbildung bereitgestellt werden, davon 900 Millionen für Beschäftigte.

Eine Maßnahme, die besonders der Arbeitgeberseite im Verwaltungsrat am Herzen lag, wie die stellvertretende Vorsitzende und Vertreterin der Arbeitgeberseite, Christina Ramb, betonte. «Am Eingliederungs- und Weiterbildungsbudget werden notwendige Qualifizierungen nicht scheitern», sagte Ramb, die auch Mitglied in der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist. Eine weitere Milliarde solle in die Begleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf junger Menschen gesteckt werden.

Im Krisenhaushalt des Jahres 2021 war auch die Bezahlung von 5500 zusätzlichen Mitarbeitern enthalten - davon seien nur 4900 gebraucht worden, sagte Schönefeld. Im Jahr 2022 werde die Zahl der zusätzlichen, temporär eingestellten Kräfte auf 3300 fallen. Diese würden gebraucht, um etwa die Kurzarbeit des vergangenen Jahres abzurechnen, sagte Schönefeld. Sie geht davon aus, dass etwa eine Milliarde Euro im Haushaltsjahr 2022 an Kurzarbeitergeld gezahlt werden muss, die eigentlich aber bereits 2021 angefallen ist.