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Bund will Schausteller verstärkt unterstützen

Berlin (dpa) - Von coronabedingten Schließungen besonders betroffene Firmen wie Schausteller bekommen zusätzliche staatliche Hilfen. Sie erhalten einen verbesserten Eigenkapitalzuschuss, wie Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilten.

Diese erweiterte Förderung soll vor allem für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten gelten.

Kürzungen bei höchsten Hilfen

Aus der Mitteilung geht außerdem hervor, dass es im Zuge der Verlängerung der Überbrückungshilfe bei den maximalen Fördersätzen eine Kürzung gibt. Bisher bekommen Firmen bei einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent bis zu 100 Prozent ihrer betrieblichen Fixkosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherung erstattet - künftig sollen es nur noch 90 Prozent sein.

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Die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe als zentrales Kriseninstrument des Bundes wird bis Ende März 2022 verlängert. Das hatte der Bund bereits grundsätzlich beschlossen. «Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden», hieß es.

Die beiden Ministerien einigten sich nun auf die genauen Förderbedingungen. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird demnach im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März fortgeführt. Fortgeführt wird auch die Neustarthilfe für Soloselbständige.

KfW-Sonderprogramm

Die Bundesregierung und die staatliche Förderbank verlängern außerdem die Frist zur Antragstellung in einem KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022. Zugleich werden Kreditobergrenzen erhöht. Das soll helfen, die Liquidität von Firmen zu sichern.

Bei der Überbrückungshilfe bleibt als Voraussetzung für Anträge, dass Firmen einen coronabedingten Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 vorweisen können - also vor Ausbruch der Pandemie.

Druck wächst auf Politik

Allerdings wächst bereits der Druck auf die Politik, bei den Hilfen nachzubessern. Bund und Länder hatten am Donnerstag beschlossen, die 2G-Regel bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben dann nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Der Handelsverband forderte daraufhin, bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit einer Antragsstellung auf die Überbrückungshilfe zu geben: «Denn im Einzelhandel sind die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen geraten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten.»