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Bund muss Anschlussförderung für alte Windräder herunterfahren

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung muss geplante Anschlusshilfen für alte Windräder herunterfahren, die nicht mehr in die EEG-Förderung fallen. Grund sind beihilferechtliche Bedenken der Brüsseler Wettbewerbsbehörde, wie es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß. Geplant sei nun eine beihilfefeste Regelung. Diese sei mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt und werde derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. Außerdem sind Verbesserungen bei der Netzanbindung von Windparks auf hoher See geplant.

Anfang 2021 waren für die ersten Windanlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen, weil sie älter werden als 20 Jahre. Die Branche hatte große Sorge, dass dann viele Anlagen vom Netz gehen, weil der Betrieb sich nicht mehr lohnt.

Die Ende 2020 verabschiedete EEG-Reform sah umfassende Regelungen für die Altanlagen vor. Es sollte für sie über eine Verordnung eine eigene, neue Förderung mit einem Anspruch auf eine Einspeisevergütung geschaffen werden, auf die Betreiber sich über Ausschreibungen bewerben können sollten. Diese Regelung wollte Brüssel aber nicht akzeptieren, weil dank der 20-jährigen EEG-Förderung die Anlagenbetreiber ihre Investitionen lange amortisieren konnten.