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Bund und Länder planen neue Regeln für Restaurants, Schulen, Geschäfte: Wo und wann jetzt ein echter Lockdown droht

2G beim Weihnachtsshopping: In vielen Geschäfte haben bald nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.
2G beim Weihnachtsshopping: In vielen Geschäfte haben bald nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.

Die vierte Welle hat Deutschland im Griff und es wird neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geben. Das ist das Ergebnis des Treffens der Ministerpräsidenten der Länder mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD). Welche Maßnahmen es genau geben wird, steht endgültig erst nach einem weiteren Treffen der Runde am Donnerstag fest. Also ein erneuter Lockdown wie im vergangenen Winter? Ja und nein, denn auch wenn es Einschränkungen gibt, wird dieser Lockdown anders. Business Insider gibt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche.

Wer muss sich auf die größten Einschränkungen gefasst machen?

Zweifellos die Ungeimpften. Es ist nachgewiesen, dass sie die Treiber der Pandemie sind. Ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt: In Halle an der Saale beträgt die 7-Tage-Inzidenz der Ungeimpften derzeit 2040 - bei den Geimpften lediglich 61. Daher ist es das Ziel der Politik, besonders die Kontakte der Ungeimpften zu reduzieren. Die Gesamtheit der Maßnahmen lässt sich wohl als "Lockdown für Ungeimpfte" zusammenfassen, diesen Begriff nutzten auch bereits verschiedene Politiker.

Muss man sich auf Ausgangssperren gefasst machen?

Ungeimpfte müssen das wohl. Wer nicht geimpft und nicht vollständig genesen ist, darf in Dresden ab Mittwoch zwischen 22 und 6 Uhr das Haus nur aus triftigem Grund verlassen. Dazu zählt der Arbeitsweg, der Besuch von Ehepartnern oder bei Gefahr für Leib und Leben. Wer sich nicht daran hält, riskiert 250 Euro Strafe. Die 7-Tage-Inzidenz in der sächsischen Landeshauptstadt liegt derzeit bei 1038, sinkt sie drei Tage in Folge unter 1000 soll die Maßnahme wieder aufgehoben werden.

Was passiert an Schulen?

Einen flächendeckenden Schullockdown wird es nicht geben, selbst in bayrischen Landkreisen mit einer Inzidenz über 1000 sollen Schulen geöffnet bleiben. Vereinzelte Schulschließungen sind dennoch möglich, etwa wenn besonders viele Lehrer erkrankt sind. Auch das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil über die Corona-Maßnahmen der vergangenen Monate das Recht auf Bildung. Allerdings ist es möglich, dass Ferien vorgezogen werden, so schließen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die Schulen zwei Tage früher als geplant. Für den 20. und 21. Dezember bekommen die Schüler Hausaufgaben, die sie zuhause erledigen sollen. Letzter Schultag ist damit der 17. Dezember.

Kann ich als Geimpfter einkaufen gehen?

Im vergangenen Jahr war Weihnachtsshopping nur eingeschränkt möglich, diesmal wird das anders sein - zumindest für Geimpfte und Genesene. Denn aktuell ist geplant, für den Handel die 2G-Regelung einzuführen. Ungeimpfte könnten dann nur noch in Lebensmittelgeschäfte gehen. Der Handelsverband HDE kritisierte dieses Vorhaben. Der Präsident Josef Sanktjohanser bezeichnete dies in einem Schreiben an Merkel und Scholz als "unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig".

Wird es Lockdowns geben?

In der Tat gibt es sie schon. Landkreise in Bayern, die eine 7-Tage-Inzidenz von über 1000 haben, müssen das öffentliche Leben zu großen Teilen herunterfahren. "Hier muss alles geschlossen werden", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am vergangenen Freitag. Gastronomie, Sport- und Kultureinrichtungen müssen schließen, Veranstaltungen werden untersagt. Ausnahmen gibt es lediglich für Kitas, Schulen und den Handel. Ein bundesweiter Lockdown ist derzeit jedoch unwahrscheinlich.

Wie geht es mit Restaurants weiter?

Wer mit ungeimpften Familienmitgliedern im Restaurant eine Weihnachtsgans verspeisen will, dürfte wohl meist abgewiesen werden. Bereits jetzt gilt an vielen Orten in Deutschland 2G in der Gastronomie, oft muss zusätzlich noch ein aktueller negativer Coronatest vorgelegt werden, wie etwa in Niedersachsen.

Müssen Clubs schließen?

Dass man etwa an Silvester in einem Club feiern kann, scheint derzeit nicht wahrscheinlich. Im Saarland gelten ab dem 2. Dezember verschärfte Corona-Regeln, dazu gehört auch, dass Clubs und Diskotheken schließen müssen. Berlins geschäftsführender Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) geht davon aus, dass es im ganzen Land zu einer Schließung kommen wird. „Die Einschränkung von Diskotheken und Clubs, das wird auch bundesweit sicherlich beschlossen werden", sagte er dem rbb. Weil sich an diesen Orten vielen Menschen auf engem Raum und ohne Abstand aufhalten, dürfte es auch keine Ausnahmen für Geimpfte geben.

Für wen gelten Kontaktbeschränkungen?

Am stärksten werden sich wohl Ungeimpfte einschränken müssen. So gilt in Mecklenburg-Vorpommern, dass sich drinnen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, draußen bis zu zehn Personen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen können. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Niedersachsen gelten Kontaktbeschränkungen auch für private Treffen in Innenbereichen. Diese sind auf bis zu 15 Personen limitiert, wenn kein 2G-Plus-Nachweis vorliegt.