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Vor Corona-Gipfel: Bund und Länder einigen sich auf bundesweite 2G-Regel — Streit aber um Lockdowns und Verschärfungen

Angesichts der zunehmenden Infektionszahlen beraten Bund und Länder am Donnerstag über verschärfte Corona-Regeln. Business Insider liegt ein erster Beschlussentwurf von Mittwoch vor. Daraus geht hervor, was Bund und Länder am Donnerstag beschließen wollen.

Flächendeckend 2G: Bundesweit soll eine flächendeckende 2G-Regel eingeführt werden. Wörtlich heißt es in der Beschlussvorlage: "Die Länder werden, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen - insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen." Ausgenommen davon sind Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt. Vorwiegend fallen darunter Kinder unter 12 Jahren.

Lockdown: Laut Medienberichten sollen die Bundesländer nun doch über den 25. November hinaus Lockdowns verhängen können. Nach Informationen von Business Insider ist dieser Punkt, auf den die Union beharrt, aber am späteren Abend noch nicht geeint.

Stärkere Kontrollen: Die Einhaltung der Zugangsregelungen soll laut der Beschlussvorlage konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert werden. Wo möglich, soll die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet werden, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern. Weiter heißt es: "Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten – und in der Folge zügig wieder zurückgefahren werden – wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordert eine strikte Kontrolle etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen. Die Länder werden deshalb die Bußgeldrahmen anheben, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren." Konkrete Details zur Höhe der Bußgelder nennt der Beschlussvorschlag nicht.

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Verschärfungen: Dort wo die Hospitalisierungsrate einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, soll sogar 2G-Plus gelten. Einen konkreten Schwellenwert nennt das Papier nicht. Wörtlich heißt es: "Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert [X] überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen oder trotz 2G-Regelung zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlassen (2G-Plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars."

3G am Arbeitsplatz: Beschäftigte sollen künftig ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen müssen. Ungeimpfte dürfen ihren Arbeitsplatz nur betreten, wenn sie am selben Tag getestet wurden. „Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden“, heißt es in der Vorlage. Die Arbeitgeber sollen weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Stehen keine betrieblichen Gründe entgegen, müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Arbeit aus dem Home Office ermöglichen.

Busse und Bahnen: Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll es eine 3G-Regel geben. "Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen", heißt es in der Vorlage. Bei Fahrtantritt dürfe die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.