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Bund soll bei Anschaffungen klimafreundlicher werden

BERLIN (dpa-AFX) - Die Verwaltungsstellen des Bundes sollen künftig klimafreundlicher einkaufen. Das geht aus einer erneuerten Verwaltungsvorschrift hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen hat.

So soll es beispielsweise ab 1. Januar 2022, wenn die neue Vorschrift in Kraft tritt, erstmals eine "Negativliste" von Objekten geben, die der Bund wegen schlechter Umwelt- oder Klimabilanz nicht mehr anschaffen darf. Betroffen sind etwa Gas-Heizpilze, Getränke in Einwegplastik, bestimmte Spraydosen oder Gefriergeräte. Diese dürfen die Dienststellen des Bundes dann nur noch in absoluten Ausnahmefällen kaufen - wenn etwa die Anschaffung "aus Gründen des öffentlichen Interesses dringend geboten" ist, wie es im Beschlussdokument heißt.

Neu ist auch, dass künftig die Treibhausgasbilanz eines Produkts oder einer Leistung bei der Kostenkalkulation der Bundesverwaltung eine Rolle spielen soll. Dazu sieht die neue Vorschrift vor, dass für jede Leistung künftig ein CO2-Preis rechnerisch zugrunde zu legen ist. So sollen die realen Klimakosten einer Anschaffung besser abgebildet werden. Wie genau dieser sogenannte CO2-Schattenpreis berechnet wird, ist aber noch offen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) lobte die neue Ausrichtung der Bundesverwaltung als "wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz". Der Bund spiele bei der Reduktion von Treibhausgasen eine wichtige Rolle. Die OECD schätze das jährliche Beschaffungsvolumen des Bundes auf bis zu 100 Milliarden Euro, sagte Altmaier.

Auch Regierungssprecher Steffen Seibert betonte am Mittwoch, dass dem Bund eine "Vorreiterrolle" bei der Bewältigung des Klimawandels zukomme. "Wir haben das Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 und das umfasst den klaren Auftrag zum Einkauf von möglichst klimafreundlichen Leistungen", sagte Seibert.