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Britische Airline-Aktionäre verlieren durch den Brexit ihre Rechte

Die EU pocht trotz Austrittsvertrags vorerst darauf, dass die Mehrheit einer Fluggesellschaft in europäischer Hand liegen muss. Das hat Folgen für Investoren.

Viele Aktionäre der Fluggesellschaft Wizz Air bekommen in diesen Tagen ungewöhnliche Post. Der Verwaltungsrat der ungarischen Billig-Airline hat am 29. Dezember damit begonnen, Anteilseigner darüber zu informieren, dass ihnen wichtige Stimmrechte genommen werden. Immerhin 60 Prozent der Anteilseigner sollen das Schreiben mit dem Titel „Restricted Share Notices“ erhalten.

Der harte Schritt ist eine Folge des EU-Austritts Großbritanniens. Zwar haben sich Großbritannien und die EU unmittelbar vor Weihnachten und damit in letzter Minute auf ein Abkommen geeinigt, das die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien regelt. Auch die Fortsetzung des Luftverkehrs wurde darin vereinbart.

Offen blieb jedoch das Thema „Ownership“. Die EU schreibt vor, dass die Mehrheit der Anteile an einer Fluggesellschaft in europäischer Hand liegen muss, sonst gehen wichtige Verkehrsrechte verloren. Nach dem Brexit zählen nun britische Aktionäre zu der Gruppe der Drittländer, sind also keine EU-Aktionäre mehr.

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Zwar haben beide Seiten vereinbart, in den kommenden Monaten über eine mögliche Liberalisierung dieser Vorgabe zu sprechen. Doch darauf können und wollen sich die Verantwortlichen bei den Fluggesellschaften nicht verlassen. Sie fürchten um ihre Verkehrsrechte und treffen deshalb Vorkehrungen.

Wizz Air hat nach eigenen Angaben mit Inkrafttreten des Brexits rund 80 Prozent Aktionäre, die aus Nicht-EU-Ländern stammen. Um auf der absolut sicheren Seite zu sein, will man deshalb 60 Prozent der Anteilseigner in ihren Rechten beschränken. Sie könnten künftig weder an der Hauptversammlung teilnehmen noch dort sprechen oder abstimmen, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Keine Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen

Auch der britische Rivale Easyjet sieht sich gezwungen, einem Teil seiner Aktionäre Rechte zu entziehen. Allerdings ist das Ausmaß hier deutlich geringer. Aktuell stammen nach Unternehmensangaben 52,98 Prozent der Anteilseigner aus Nicht-EU-Ländern – Großbritannien eingerechnet.

Da der Verwaltungsrat eine Grenze für den Anteilsbesitz jenseits der EU von 49,5 Prozent gesetzt hat, bekommen aber auch hier einige der Aktionäre Post von der Airline. Dabei geht das Unternehmen nach einer festen Regel vor: Wer als letzter Nicht-EU-Bürger Aktien an Easyjet erworben hat, muss nun als Erster auf seine Stimmrechte verzichten (last in, first out).

Die irische Ryanair hat bisher keine aktuellen Angaben über die Aktionärsstruktur gemacht. Im Sommer hatte das Management erklärt, dass 53 Prozent der Investoren aus der EU stammen – allerdings waren dabei die Briten mit eingerechnet. Es ist bekannt, dass der Billiganbieter viele Anteilseileigner aus Großbritannien hat.

Deshalb will auch hier das Unternehmen den Investoren Rechte entziehen – und das sogar recht radikal. Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 würden alle Aktien, die von Nicht-EU-Bürgern gehalten werden, als „Restricted Shares“ behandelt, heißt es in einer Information an die Aktionäre vom 29. Dezember. Das gelte so lange, bis der Verwaltungsrat kein Risiko mehr für die Lizenzen und Rechte der Airline durch die Eigentümer-Vorgaben der EU erkennen könne.

IAG geht einen anderen Weg

Etwas anders stellt sich die Situation bei der britisch-spanischen Airline-Gruppe IAG (British Airways, Iberia, Vueling, Aer Lingus) dar. Dort hofft man, durch die mehrheitliche Besetzung von zentralen Posten im Verwaltungsrat mit EU-Bürgern den Vorgaben gerecht zu werden. Die zuständigen Behörden in Spanien und Großbritannien hätten das Vorgehen genehmigt, die EU habe man darüber informiert, heißt es in einer Mitteilung vom 31. Dezember.

Ob das ausreichen wird, ist allerdings offen. Auch bei der IAG könnte Aktionären aus Großbritannien noch der Entzug der Stimmrechte drohen. In der Branche mag man aktuell jedenfalls noch nicht so recht daran glauben, dass die EU die strengen Eigentumsvorgaben tatsächlich lockern wird. Schließlich gibt es ähnliche Regeln auch jenseits der EU.

Trotz der zum Teil noch ungeklärten Situation – für Reisende gilt: Sie müssen vorerst nicht fürchten, dass ihr geplanter Flug nach oder von Großbritannien wegen des Brexits nicht stattfinden wird. Das Brexit-Abkommen schafft hier Sicherheit. Weder in Brüssel noch in London hat man Interesse daran, dem wegen der Pandemie eh schon stark belasteten Luftverkehr noch mehr Hindernisse in den Weg zu stellen.