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Brisante E-Mails: So löchrig lief die Bilanzkontrolle von Wirecard

Die Bafin hat sich erst im Mai 2020 mit der Frage beschäftigt, ob sie die Bilanzprüfung von Wirecard an sich ziehen soll. Die Opposition ist empört.

Der Investor Fraser Perring hat Wirecard bereits 2016 betrügerische Machenschaften vorgeworfen. Dennoch dauerte es bis 2019, bis die deutsche Finanzaufsicht Bafin einen Anlass sah, die Wirecard-Bilanzen kontrollieren zu lassen.

Interne E-Mails von Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele zeigen nun, dass die Bilanzprüfung dann auch noch äußerst löchrig ausfiel – und dass sich die Bafin erst knapp zwei Monate vor dem Kollaps von Wirecard mit der Frage beschäftigte, die Kontrolle des Zahlenwerks selbst in die Hand zu nehmen.

Die Bafin hatte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) nach mehreren kritischen Artikeln in der Zeitung „Financial Times“ (FT) im Februar 2019 beauftragt, den verkürzten Abschluss von Wirecard einschließlich des Lageberichts zum 30. Juni 2018 zu überprüfen.

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Gesetzlich vorgesehen ist in Deutschland ein zweistufiges Verfahren: Auf Verlangen der Bafin prüft grundsätzlich zunächst die DPR. Doch der Fall Wirecard zeigt eindrucksvoll, dass das Verfahren große Schwächen hat. Dem Handelsblatt vorliegende Unterlagen zeigen: Die von Präsident Edgar Ernst geführte DPR tat fast ein Jahr lang gar nichts.

„Wir haben gestern auf mehrfache Nachfrage von Herrn Prof. Ernst erfahren, dass die DPR auf unsere Mitte Februar 2019 beauftragte Prüfung des Halbjahresabschlusses 2018 der Wirecard AG praktisch seit Juni 2019 inhaltlich nichts mehr gemacht hat“, schrieb Bafin-Exekutivdirektorin Roegele am 8. Mai 2020 in einer E-Mail an einen Mitarbeiter des Finanzministeriums.

„Zunächst gab es einen Sachbearbeiter-Wechsel, der dazu geführt hat, dass man nichts mehr gemacht hat“, echauffierte sich Roegele. Ab Oktober habe die DPR dann „mit der Begründung, das Ergebnis von KPMG abwarten zu wollen, auch nichts mehr gemacht“.

Wirecard hatte im Oktober 2019 selbst eine Sonderprüfung seiner Bilanzen durch KPMG in Auftrag gegeben. Darauf hatten der Investor Softbank und der neue Aufsichtsrat Thomas Eichelmann nach massiven Vorwürfen von Investoren und der „FT“ gegen Wirecard gedrungen.

Bafin übernahm Prüfung spät

War Roegeles Empörung im Mai 2020 gerechtfertigt? Dem Handelsblatt liegt ein weiterer interner Vermerk vor, diesmal von der DPR. Demnach hat die Prüfstelle die Bafin Anfang Dezember 2019 in einem Arbeitsgespräch explizit darüber informiert, „dass das Ergebnis der unabhängigen Sonderuntersuchung und damit die Vorlage des KPMG-Bericht abgewartet wird“.

Dass der privatwirtschaftlich organisierte Verein seine Prüftätigkeit deshalb vollständig einstellt, war Roegele aber offenbar – folgt man der Darstellung in Ihrer E-Mail – nicht bewusst.

„Die Sonderprüfung durch KPMG ist meines Erachtens kein Grund, dass die DPR die Prüfung nicht fortsetzt. Angesichts der Thematik Wirecard scheint mir das insgesamt bei der DPR eine hinterfragbare Prioritätensetzung zu sein“, schrieb die Exekutivdirektorin ans Finanzministerium. „Aus meiner Sicht begründet diese Verhaltensweise der DPR Anhaltspunkte für erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung durch die DPR“, so Roegele weiter.

Fakt ist: Wenn die Bafin derartige Zweifel hegt, kann sie auch eine laufende Bilanzprüfung der DPR übernehmen. Darauf wollte Roegele das Finanzministerium, das für die Rechts- und Fachaufsicht der Bafin zuständig ist, in ihrer E-Mail vom Mai 2020 offenbar vorbereiten. „Ich denke, dass wir angesichts der Lage auch mit Blick auf potenzielle politische Anfragen jetzt auch seitens der Bafin prüfen müssen, ob wir nicht tätig werden müssen und die Prüfung an uns ziehen“, schrieb die Direktorin.

Roegeles Initiative kommt allerdings zu spät: Am 18. Juni 2020 gibt Wirecard bekannt, dass der Abschlussprüfer EY keine Belege für Guthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro finden kann. Eine Woche später meldet das Unternehmen Insolvenz an. Die Überprüfung der Wirecard-Bilanzen hat die Bafin nach eigenen Angaben erst einen Monat später von der DPR übernommen – am 24. Juli 2020.

Kritik an Vorgehen der Bafin

Oppositionspolitiker kritisieren das Vorgehen der Finanzaufsicht scharf. „Präsident Felix Hufeld und Elisabeth Roegele sind erkennbar überfordert“, sagt der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler. „Schon im Frühjahr 2019 hätten sie das Verfahren an sich ziehen können, spätestens im Dezember aber müssen.“

Der Linken-Finanzexperte Fabio De Masi sieht das ähnlich. „Es war bereits Ende 2019 klar, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der DPR-Prüfung nicht erfolgt“, sagt De Masi. „Es sei denn, man versteht ,Warten auf KPMG und Tee trinken‘ als eine ordnungsgemäße Durchführung einer Prüfung.“ DPR-Präsident Ernst erklärt, man habe auf den KPMG-Untersuchungsbericht als wichtige Informationsquelle gewartet. Im Übrigen wolle er sich erst vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags umfänglich zum Vorgang äußern.

Die Bafin weist die Vorwürfe zurück. Sie hatte nach eigener Darstellung keine Möglichkeit, das Bilanzkontrollverfahren schon früher an sich zu ziehen. „Die Bafin musste davon ausgehen, dass die DPR den Vorwürfen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nachging“, erklärte die Behörde auf Anfrage. „Die DPR hat zu keiner Zeit darauf hingewiesen, dass sie die Prüfung nicht durchführen oder fortsetzen kann.“

Dass Roegele in ihrer E-Mail am 8. Mai dann plötzlich doch eine Übernahme der Wirecard-Bilanzkontrolle in Erwägung zog, sei auf die Ergebnisse des am 28. April vorgelegten KPMG-Sonderberichts zurückzuführen, erklärt die Bafin.

Den Linken-Abgeordneten De Masi überzeugt diese Argumentation nicht. „Herr Hufeld und auch Frau Roegele sollten endlich Koffer packen“, fordert er. „Die Finanzaufsicht braucht einen Neustart!“ Die Politik hat aus dem Wirecard-Fiasko bereits erste Konsequenzen gezogen und eine Reform der Bilanzkontrolle angekündigt. Für eine Absetzung von Felix Hufeld und Elisabeth Roegele sieht das Finanzministerium dagegen bisher offenbar keinen Anlass.

Auch die DPR dürfte mit erneuertem Vertrag weiter bestehen bleiben, wenn auch nur noch für Stichprobenuntersuchungen zuständig sein. Anlassbezogene Prüfungen würden dann von der Bafin selbst durchgeführt. „Unser Verfahren für die normale Rechnungslegungsprüfung hat sich bewährt“, erklärte Ernst bei der Vorlage der DPR-Jahresbilanz am Donnerstag. „Ich gehe davon aus, dass wir weiterhin den größten Teil der Untersuchungen durchführen können.“