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Brinkhaus: Braun-Vorstoß ist 'persönliche Meinungsäußerung'

BERLIN (dpa-AFX) - Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hat den Vorstoß von Kanzleramtschef Helge Braun für ein Aussetzen der Schuldenbremse im Grundgesetz klar abgelehnt. Dieser sei eine "persönliche Meinungsäußerung", sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin vor Beginn einer digitalen Fraktionssitzung. "Es ist nicht meine Position, es ist nicht die Position unserer Haushalts- und Wirtschaftspolitiker, und es ist auch keine mehrheitsfähige Position in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse auszusetzen."

Der Bundestag hatte bereits für die Haushalte 2020 und 2021 jeweils die Schuldenbremse aufgehoben, um eine höhere Neuverschuldung für die Milliardenlasten der Corona-Krise zu ermöglichen. Braun wandte sich im "Handelsblatt" gegen "jährliche Einzelfallentscheidungen" und plädierte für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes.

Die Schuldenbremse sei aus gutem Grund ins Grundgesetz aufgenommen worden, sagte Brinkhaus. Für Pandemiefälle sei in Artikel 115 genau die Ausnahme von ihr inklusive der Rückzahlung neuer Schulden geregelt. "Wir glauben, das ist absolut ausreichend. Finanzielle Solidität ist wichtig, Generationengerechtigkeit ist auch wichtig. Und insofern brauchen wir auch nicht mehr darüber zu diskutieren."