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Brexit-Schock: Brüssel warnt britische Asset-Manager

Die EU hat eine deutliche Warnung an die Adresse der Vermögensverwalter in Großbritannien gerichtet: Es gelte, jetzt zu handeln – oder sich mit den Folgen eines ungeordneten Brexits auseinanderzusetzen, wenn das Königreich im März nächsten Jahres die EU verlässt.

Wie der Branchendienst Ignites Europe meldet, schreibt die Europäische Kommission den Asset-Managern, sie sollten schnellstmöglich Vorsorge treffen vor den juristischen Auswirkungen eines ungeordneten Brexits. Es bestünden nach wie vor “beträchtliche Unsicherheiten”, ob die Brexit-Verhandlungen noch mit einer Einigung abgeschlossen werden könnten.

Diese Warnung ist eine der deutlichsten, die die EU-Kommission bislang ausgesprochen hat. Darin weist sie eindringlich hin auf einen möglichen Marktausschluss von Fondsgesellschaften, die in Großbritannien beheimatet sind sowie auf verschärfte Regelungen für Auslandsvertretungen und Offenlegungspflichten. Gleichzeitig erinnert die Kommission die Fondsgesellschaften daran, dass nach dem Brexit die UCITS-Fonds ihr Gütesiegel verlieren und auf den Status von Alternativen Investments aus einem Nicht-EU-Staat zurückfallen – und damit nicht länger an die breite Öffentlichkeit verkauft werden können.

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Nach dem Brexit werden britische UCITS-Anbieter vom gemeinsamen Binnenmarkt ausgeschlossen; allerdings dürfen die EU-Ableger dieser Gesellschaften dort weiterhin tätig sein. Das (Shenzhen: 002421.SZ - Nachrichten) , so die Kommission, werde den Fondsgesellschaften jedoch keinen Vorteil bringen, da sie zukünftig entsprechend den Richtlinien über die Verwalter alternativer Investmentfonds behandelt werden.

Auch das Outsourcen von Funktionen (Delegation) wie z.B. des Portfoliomanagements aus der EU nach Großbritannien werde – aufgrund fehlender Kooperationsverträge zwischen den EU-Regulierungsbehörden und Großbritannien – bei einem ungeregelten Brexit nicht mehr möglich sein. Bevor jedoch die Regulierer mit entsprechenden Verhandlungen beginnen könnten, müsse die Kommission erst einmal grünes Licht geben. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat hier bereits ihre Kooperationsbereitschaft signalisiert.

Es sei nun an der Zeit, schreibt die EU den Fondsmanagern, ihre Klientel über die Folgen des ungeordneten Brexits zu informieren und gleichzeitig zu prüfen, wie eine Änderung der Rechtsstellung ihrer Produkte sich auf deren Investmentstrategie auswirke.

(TG)