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Brexit gefährdet britische Dienstleister

Das britische Oberhaus warnt vor den Brexit-Folgen für Anwälte, Berater und Architekten. Es drohe eine Verlagerung wirtschaftlicher Aktivität aus dem Königreich.

Das britische Oberhaus hat vor den Brexit-Folgen für Dienstleister gewarnt. „Wir sind besorgt, dass Hindernisse bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zum Abfluss wirtschaftlicher Aktivität aus dem Königreich führen könnten“, heißt es in einem Bericht des EU-Ausschusses, der am Dienstag in London veröffentlicht wurde.

Die Lords appellieren an die Regierung von Boris Johnson, in der Endphase der Freihandelsgespräche die Interessen der Dienstleister nicht zu übergehen. In ihren Verhandlungsmandaten im März hatten Großbritannien und die EU sich grundsätzlich dazu bekannt, Dienstleistern möglichst barrierefreien Zugang zu gewähren. Doch ist unklar, wie sich die Verhandlungen im Detail entwickelt haben.

Das Freihandelsabkommen soll in diesem Monat beschlossen werden. Noch müssen die Unterhändler jedoch die zentralen Streitfragen zu Fischerei und Staatshilfen klären. Am Donnerstag wird sich auch der EU-Gipfel damit beschäftigen.

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Die Lords fürchten, dass wesentliche Dienstleistungen in dem Abkommen unter nationalen Vorbehalt gestellt werden könnten. Das Freihandelsabkommen mit Kanada zeige, dass solche Vorbehalte weitreichend sein könnten, heißt es in dem Bericht.

Die EU-Staaten könnten dann Hürden gegen britische Firmen errichten, um heimische Anbieter zu bevorzugen. Konkret werden mögliche Vorgaben zu lokaler Präsenz, lokalen Mitarbeitern und öffentlicher Auftragsvergabe genannt.

Dienstleistungen im Milliardenwert sind betroffen

Es geht um einen der wichtigsten Sektoren der britischen Wirtschaft. Unternehmensberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten und andere Dienstleister tragen pro Jahr 225 Milliarden Pfund zur Wirtschaftsleistung bei. 600.000 Firmen beschäftigen 4,6 Millionen Menschen. Sie exportieren im Jahr Dienstleistungen im Wert von 96 Milliarden Pfund – ein gutes Drittel davon in die EU.

Während globale Konzerne wie die „Big Four“ der Wirtschaftsprüfer und die Großkanzleien zahlreiche Büros in der EU haben und somit gegen die Folgen gewappnet sind, wird der Brexit laut dem Bericht besonders kleine und mittlere Firmen treffen, die ihr Geschäft mit wenigen Mitarbeitern aus Großbritannien heraus führen.

Die meisten EU-Staaten, darunter Deutschland, machen es zur Bedingung für eine Arbeitserlaubnis, dass Anwaltskanzleien aus Drittstaaten eine lokale Vertretung haben müssen. Ähnliches gilt für Buchhalter und Recruiter. Viele britische Dienstleister werden daher zusätzliche Ausgaben in Kauf nehmen müssen – oder das EU-Geschäft aufgeben.

Die Lords fordern die Regierung auf, möglichst weitreichende Vereinbarungen für Dienstleister zu sichern. Bisher seien „diese dynamischen und wirtschaftlich erfolgreichen Sektoren“ in den Verhandlungen übersehen worden. Tatsächlich steht der Güterhandel im Mittelpunkt, weil Premier Johnson ein schnelles Freihandelsabkommen wollte.

Als notwendig sieht der Ausschuss unter anderem eine großzügige Regelung für Arbeitsaufenthalte in der EU an. Die EU hatte drei Monate pro Jahr angeboten, die britische Regierung wollte jedoch drei Monate pro Halbjahr.

„Während uns bewusst ist, dass die Freizügigkeit zwischen der EU und Großbritannien endet, ist es im wirtschaftlichen Interesse des Königreichs, umfassende Reiseerleichterungen für Geschäftsleute als Teil des Handelsabkommens zu verhandeln“, heißt es in dem Bericht.