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Braun will dem BND ein „effektives Arbeiten ermöglichen“

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das BND-Gesetz grundlegend überarbeitet werden. Der Kanzleramtsminister macht dabei Tempo.

Der Bundesnachrichtendienst muss sich bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten künftig an strikte Regeln halten und wird strenger kontrolliert. Foto: dpa
Der Bundesnachrichtendienst muss sich bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten künftig an strikte Regeln halten und wird strenger kontrolliert. Foto: dpa

Kanzleramtsminister Helge Braun will eine rasche Überarbeitung des BND-Gesetzes. Die Bundesregierung werde das umfangreiche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes jetzt umgehend und sorgfältig auswerten und dann „in einem sehr transparenten Verfahren Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen machen“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Ziel werde es sein, „ausgewogene Regelungen zu finden, die dem Grundrechtsschutz umfassend Rechnung tragen und dem BND effektives Arbeiten ermöglichen“, sagte Braun. Nach RND-Informationen soll ein erstes Papier des Kanzleramtes mit Eckpunkten eines neuen BND-Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die Anfang Juli beginnt, fertig sein. Eine Verabschiedung solle noch in diesem Jahr möglich sein.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Wochen entschieden, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten muss. Die Politik soll das BND-Gesetz nun bis spätestens Ende 2021 grundlegend überarbeiten.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Armin Schuster (CDU), sagte dem RND: „Das Urteil ist juristisch nicht so anspruchsvoll umzusetzen, weil die Richter sehr konkret wurden in dem, was sie von uns erwarten.“ Jetzt gelte es, „dafür zu sorgen, dass der BND in seiner Leistung so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.“ Das werde schwierig.

Konkret ging es in dem Urteil um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut dem Urteil muss der Gesetzgeber die BND-Befugnisse viel genauer regeln und begrenzen.