Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.837,40
    +67,38 (+0,38%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.936,57
    +22,44 (+0,46%)
     
  • Dow Jones 30

    37.788,78
    +35,47 (+0,09%)
     
  • Gold

    2.403,20
    +14,80 (+0,62%)
     
  • EUR/USD

    1,0653
    -0,0022 (-0,20%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.629,25
    +2.821,15 (+4,97%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,15
    +0,46 (+0,56%)
     
  • MDAX

    26.189,44
    +262,70 (+1,01%)
     
  • TecDAX

    3.210,84
    -46,22 (-1,42%)
     
  • SDAX

    14.032,37
    +34,02 (+0,24%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.877,05
    +29,06 (+0,37%)
     
  • CAC 40

    8.023,26
    +41,75 (+0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.663,07
    -20,30 (-0,13%)
     

Brandschutz: Rauchmelder: Frist für Einbau endet am 31. Dezember

Berlin/Brandenburg. Zwei Drittel aller Brandopfer werden laut Feuerwehr nachts im Schlaf überrascht. Rauchwarnmelder bieten einen zuverlässigen Schutz vor Rauchvergiftungen, wenn sie ordnungsgemäß installiert wurden und regelmäßig überprüft werden. Bei Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht seit Januar 2017, für Bestandsbauten galten Übergangsfristen. In Berlin und in Brandenburg enden diese am 31. Dezember. Spätestens ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Bin ich als Mieter zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet?

Nein. Die Bauverordnung sieht hier die Eigentümerinnen und Eigentümer, also die Vermieter sowie die Bauherren in der Pflicht.

Welche Arten von Wohnungen und Häuser müssen ausgestattet werden?

In Berlin und Brandenburg müssen ab dem 1. Januar 2021 in allen Wohnungen Rauchmelder montiert sein. Das gilt auch für Einzimmer-Appartements, Einfamilienhäuser, sowie Wochenend- und Ferienhäuser mit mehr als 50 Quadratmeter Fläche. Ausgenommen sind Lauben in Kleingärten und Geschäftsräume, heißt es in einer Publikation des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V. „Haus und Grund“.

Rauchmelder - lesen Sie auch:

In welchen Räumen müssen die Geräte angebracht werden?

In allen Aufenthaltsräumen wie Wohn- Schlaf- und Kinderzimmer und in allen Fluren, über die Rettungswege von Aufentha...

Lesen Sie hier weiter!