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Brandenburg lockert Beschränkungen - für Geschäfte, Museen und Sport

POTSDAM (dpa-AFX) - Fast drei Monate nach dem Beginn des harten Corona-Lockdowns dürfen in Brandenburg Geschäfte und Museen unter Auflagen wieder öffnen. Das Kabinett hat am Freitag kleine Schritte zur Lockerung der Beschränkungen beschlossen, die am Montag (8. März) in Kraft treten sollen. Dann können Geschäfte und Museen öffnen, wenn man einen Termin gebucht hat und falls sich die Infektionslage nicht deutlich verschlechtert. Auch Kosmetikstudios öffnen dann unter Auflagen. Drei Wochen nach den Grundschülern können auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab 15. März in den Wechselunterricht zwischen der Schule und zu Hause gehen.

Das Treffen mit Freunden oder Bekannten wird einfacher: Vom kommenden Montag an dürfen sich zwei Haushalte mit bis zu fünf Menschen treffen, bisher war es ein Haushalt mit einer weiteren Person. Mit den neuen Regeln setzt Brandenburg eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom Mittwoch um. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nannte die Lockerungsschritte wichtig, verwies aber auf die weiter bestehenden Risiken durch das Coronavirus.

"Zu große Öffnungen könnten zu einer dritten Welle führen", mahnte Woidke. "Wichtig ist, dass der positive Trend, den wir in den vergangenen Wochen hatten, sich weiter fortsetzt." Daher sei es weiter zwingend erforderlich, dass sich die Menschen an die Regeln zu Abstand und Hygiene halten.

Denn bei steigenden Infektionszahlen sei auch eine Rücknahme der Lockerungen möglich, warnte Woidke: "Wenn die 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt, wird das Kabinett über die Rücknahme von Lockerungen beraten. Und wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mehr als drei Tage lang die Inzidenz über 200 steigt, müssen Öffnungen zurückgenommen werden."

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Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) erklärte, die Impfkapazitäten würden deutlich ausgebaut. Von kommender Woche an soll auch für jeden Bürger wöchentlich ein unentgeltlicher Schnelltest zur Verfügung stehen. Die notwendige Logistik in den Kommunen werde zwar noch nicht kommende Woche vollständig zur Verfügung stehen, räumte Woidke ein. "Aber es wird auch nicht bis April dauern", versprach er. "Impfungen, Tests, Kontaktreduzierungen, Abstand, Hygiene und Masken sind zusammen der Weg heraus aus dieser Pandemie", betonte Nonnemacher.

Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Wenn der Wert neuer Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche zwischen 50 und 100 liegt, wird ab Montag der Einkauf im Einzelhandel und der Besuch von Museen und Gedenkstätten mit Termin möglich. Am Freitag lag diese 7-Tage-Inzidenz landesweit bei knapp 63. Das Kabinett hat beschlossen, dass die Regelungen landesweit und nicht bezogen auf Landkreise und kreisfreie Städte gelten sollen, damit es keinen Einkaufstourismus zwischen den Regionen gibt.

WEITERFÜHRENDE SCHULEN: Nach den Grundschulen öffnen auch die weiterführenden Schulen am 15. März im Wechselunterricht in der Schule und zu Hause. "Damit können alle Schüler auch wieder in den Präsenzunterricht", sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD). Allerdings müssen dafür die Abschlussklassen, die bislang im Präsenzunterricht waren, wieder in den Wechselunterricht. Die Tests für Lehrer sollen nach Angaben von Ernst ausgeweitet und dabei auch die Schüler einbezogen werden.

Auch INDIVIDUELLER SPORT im Freien mit bis zu 10 Erwachsenen oder bis zu 20 Kindern ist wieder erlaubt. Für Erwachsene ist allerdings nur kontaktloser Sport erlaubt. Kinder dürfen auch Kontaktsport betreiben, also etwa Fußball spielen.

GASTRONOMIE: Die Gastronomie könnte nach Angaben von Woidke frühestens am 22. März im Außenbereich öffnen - wenn die 7-Tage-Inzidenz landesweit dann unter 50 liegt. Bei einer höheren Inzidenz wären auch dort Termine und ein tagesaktueller Schnelltest nötig.

Am Montag dürfen auch die BAUMÄRKTE wieder öffnen. GARTENMÄRKTE UND BLUMENLÄDEN konnten in Brandenburg bereits am 1. März öffnen. Für diese entfällt aber nun die Vorschrift, dass mehr als 50 Prozent der Verkaufsflächen im Freien liegen müssen.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN wie Kosmetik-, Tattoo- oder Sonnenstudios dürfen unter Auflagen öffnen. Wenn keine Maske getragen werden kann, müssen die Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen.

GASTRONOMIE: Die Gastronomie könnte nach Angaben von Woidke frühestens am 22. März im Außenbereich öffnen - wenn die 7-Tage-Inzidenz landesweit dann unter 50 liegt. Bei einer höheren Inzidenz wären auch dort Termine und ein tagesaktueller Schnelltest nötig. Darüber will das Kabinett in zwei Wochen entscheiden.

GRENZVERKEHR ZU POLEN: Angesichts steigender Infektionszahlen im Nachbarland Polen hat das Innenministerium Maßnahmen getroffen, um den Grenzverkehr zu Polen für Pendler und den familiären Austausch sicherzustellen. "Eine allgemeine Testpflicht bei Einreise würde erst bei einer Einstufung Polens als Virusvariantengebiet greifen", erklärte Innenminister Michael Stübgen (CDU). Für diesen Fall seien sechs Standorte für Teststationen an der Grenze erkundet worden.