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Brandbrief der Betriebsräte: Energiebranche fürchtet schweren Einbruch

Netzbetreiber müssen sich auf eine verschärfte Regulierung einstellen. Nicht nur Eon bangt um das Ergebnis. Die Betriebsräte warnen vor Jobverlust.

Die Stromnetze sind für das Gelingen der Energiewende entscheidend: Das Netz muss ausgebaut und intelligent werden. Foto: dpa
Die Stromnetze sind für das Gelingen der Energiewende entscheidend: Das Netz muss ausgebaut und intelligent werden. Foto: dpa

Die Allianz ist beeindruckend. 77 Betriebsräte haben den Brandbrief unterschrieben. Adressiert ist er in erster Linie an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann – aber auch an die energiepolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen und die Energieminister der Bundesländer.

Und das Schreiben ist eine eindringliche Warnung: Die Arbeitnehmervertreter sehen Investitionen in Strom- und Gasnetze sowie die Beschäftigung bei den Netzbetreibern in ernster Gefahr – und damit letztlich auch die gesamte Energiewende.

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„Wir befürchten, dass die Investitionen in die Energiewende und insbesondere in die Versorgungsicherheit zurückgehen werden und der wirtschaftliche Druck sich negativ auf die Beschäftigten auswirken wird“, heißt es in dem Schreiben, das von der Gewerkschaft Verdi initiiert wurde und dem Handelsblatt vorliegt.

Die Betriebsräte, die große Konzerne vertreten, aber auch regionale Netzbetreiber und Stadtwerke warnen vor einem massiven Jobverlust unter den mehr als 100.000 Beschäftigten, die derzeit bei den Strom- und Gasnetzbetreibern arbeiten: „Wir fordern ein frühzeitiges Umsteuern im Bereich der Netzregulierung“, lautet der Appell.

Adressat des Briefes ist schließlich auch der Beirat der Bundesnetzagentur. Die Betriebsräte und die Unternehmen, in denen sie arbeiten, treiben die Pläne für eine schärfere Regulierung um. Derzeit werden die Bedingungen diskutiert, welche Netzentgelte Strom- und Gasnetzbetreiber in der nächsten Regulierungsperiode verlangen dürfen – und damit letztlich die Erlöse definiert, mit denen die Unternehmen dann vier Jahre lang kalkulieren können.

Bei Gas beginnt diese Periode zwar erst 2023, bei Strom ein Jahr später. Im kommenden Jahr werden aber schon die Details festgezurrt. Letztlich wird hier über Milliardensummen entschieden.

Und die Energiewirtschaft hat allen Grund zur Sorge. Der entscheidende Parameter für die Ergebnisse der Netzbetreiber ist der Eigenkapitalzins, den die Unternehmen in ihren Kalkulationen ansetzen dürfen – und es droht eine massive Kürzung.

Bleibt es bei der bisherigen Systematik, müsste der Eigenkapitalzins für neue Anlagen von aktuell 6,91 Prozent vor Steuern auf bis zu 4,6 Prozent sinken. Für alte Anlagen dürfte der Zinssatz kaum noch über drei Prozent liegen. Hintergrund ist schlicht das historisch niedrige Zinsumfeld, das in der kommenden Regulierungsperiode voll durchschlagen würde.

Bundesnetzagentur verspricht sorgfältige Prüfung

Der Eigenkapitalzins setzt sich schließlich neben einem Wagniszuschlag aus einem risikolosen Basiszins zusammen – und dessen Berechnung ist rechtlich verankert. „Da er einen Zehn-Jahres-Durchschnittszinssatz unterschiedlicher Zinsreihen abbildet, lässt sich nach aktuellem Stand bereits heute ein Absinken dieses Bestandteils prognostizieren“, teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage mit.

Zur Höhe des Wagniszuschlages könne man sich derzeit noch nicht äußern. Insgesamt lasse sich „nach aktuellem Stand keine Prognose über die 2021 festzulegende Eigenkapitalverzinsung treffen“. Die Bundesnetzagentur werde dabei einen „sachgerechten Wagniszuschlag“ ermitteln und ihre „Ansätze und Methoden“ hinterfragen. Sie versprach mit „höchstmöglicher Sorgfalt“ vorzugehen. Branchenvertreter rechnen aber nach den bisherigen Diskussionen mit einer harten Linie – deshalb auch der Appell der Betriebsräte.

Für die 900 Strom- und 700 Gasnetzbetreiber in Deutschland wären die Folgen dramatisch. Jahr für Jahr würden ihnen Milliardensummen entgehen. Allein für Deutschlands größten Energiekonzern Eon, der nach der Übernahme von Innogy jetzt 351.000 Kilometer an Stromleitungen und 52.000 Kilometer bei Gas betreibt, ist das Risiko beträchtlich. Im vergangenen Jahr verbuchte Eon im deutschen Netzgeschäft ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 1,6 Milliarden Euro – fast ein Drittel des Konzernergebnisses.

Eon betont regelmäßig, dass nach der Übernahme jetzt ein Großteil des Ergebnisses aus „regulierten“ Aktivitäten stamme – also zwar keine allzu großen Wachstumssprünge möglich sind, die Einnahmen aber durch die Regulierung gut zu kalkulieren sind. Für langfristig orientierte Investoren war die Eon-Aktie deshalb zuletzt auch sehr attraktiv. Wenn sich die Regulierung aber entscheidend ändern sollte, wird der hohe Anteil an reguliertem Geschäft zum Nachteil.

Eon wollte sich zu möglichen Auswirkungen einer schärferen Regulierung in Deutschland auf Anfrage nicht äußern. „Es ist viel zu früh, hier Entwicklungen zu prognostizieren“, erklärte ein Sprecher. Das Ergebnis von Eon im Netzgeschäft setze sich aus vielen verschiedenen Ertragskomponenten zusammen. „Für Netzbetreiber sind die erforderlichen Investitionen nur finanzierbar, wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden und auch im europäischen Vergleich attraktiv sind“, hielt er aber fest.

Betriebsräte von Eon, RWE, EnBW und Uniper haben unterschrieben

Das Schreiben der Betriebsräte, das auch der Konzernbetriebsratschef von Eon, Albert Zettl, unterzeichnet hat, ist da aber konkreter: „Der Eigenkapitalzins ist auf dem Niveau der aktuellen Regulierungsperiode zu halten, damit weiter in Netzinfrastruktur investiert wird“, fordern die Arbeitnehmervertreter. Es müsse eine „krisenfeste Systematik“ bei der Herleitung des Eigenkapitalzinses gefunden werden, „beispielsweise über eine Mindestverzinsung“.

Wenn der Eigenkapitalzinssatz für Strom und Gas wie erwartet durch die Bundesnetzagentur in der nächsten Regulierungsperiode gesenkt werde, würden Investitionen in die Netze immer weniger wirtschaftlich und Bestandsinvestitionen entwertet, warnen die Betriebsräte: „Zudem wird auch für zukünftige notwendige Investitionen weniger Kapital zur Verfügung stehen.“

Durch das niedrige Zinsumfeld hätte die Bundesnetzagentur freilich gute Gründe, den Eigenkapitalzins deutlich zu senken. Sie war zwar auch schon in der Vergangenheit mit Klagen aus der Branche konfrontiert: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die für die aktuelle Regulierungsperiode angesetzten Eigenkapitalzinssätze in der Tat als zu niedrig bewertet. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil aber wieder und gab der Bundesnetzagentur dann doch recht.

Die Energiebranche verweist auf das Ausland, wo den Netzbetreibern zum Teil sogar noch höhere Zinssätze zugebilligt werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) präsentierte Anfang des Jahres ein Studie der Unternehmensberatung Nera.

Sie verglich die Vorgaben in Deutschland mit denen in den wichtigsten europäischen Staaten sowie den USA, Australien und Neuseeland. Nach Steuern liegt der Eigenkapitalzinssatz, den die Bundesnetzagentur den deutschen Unternehmen zubilligt, bei 5,64 Prozent und damit um mehr als 0,8 Prozentpunkte niedriger als im Durchschnitt der Euro-Zone und sogar um 1,2 Prozentpunkte niedriger, wenn auch die Regulierer in Übersee betrachtet werden.

„Da kommt ein sehr großes Problem auf uns zu“, sagt Christoph Schmitz, Mitglied im Bundesvorstand von Verdi: „Wir mussten aktiv werden.“ Die Unternehmen steckten mit der Politik und der Bundesnetzagentur in den Verhandlungen fest. „Wir glauben, dass unser Appell die Beteiligten noch einmal aufrütteln kann.“

Intelligente Netzsteuerung nötig

Unternehmen und Arbeitnehmervertreter verweisen auf den hohen Investitionsbedarf, damit die Energiewende gelingt. Deutschland muss in den kommenden Jahren nicht nur das endgültige Aus für die Atomkraftwerke verkraften, es gehen auch schon im großen Stil Kohlekraftwerke vom Netz. Gleichzeitig wird der Strom zunehmend dezentral von Wind- und Solaranlagen eingespeist – und auch die Elektromobilität muss eingebunden werden.

Dafür sind nicht nur neue Leitungen nötig, sondern vor allem eine intelligente Netzsteuerung. Die Digitalisierung stellt die Netzbetreiber vor zusätzliche Herausforderungen. Aber auch das Gasnetz muss ausgebaut und angepasst werden. Hier loten einzelne Unternehmen schon die Einbindung in die Wasserstoffwirtschaft aus.

„Die Strom- und Gasnetze sind entscheidend für das Gelingen der Energiewende“, hält Schmitz fest: „Die nötigen Investitionen sind aber nur möglich, wenn der Eigenkapitalzins in der nächsten Regulierungsperiode mindestens auf dem bisherigen Niveau bleibt.“

Die Arbeitnehmervertreter sorgen sich, dass vor allem die Mitarbeiter die Leidtragenden sind. „Wir fürchten, dass die Unternehmen, wenn sie sparen müssen, zuerst am Personal sparen“, sagt Schmitz: „Viele Investitionen werden die Netzbetreiber trotzdem tätigen müssen. Im Zweifel werden sie eher bei den Mitarbeitern sparen.“ Das habe man schon in früheren Regulierungsrunden erlebt, sagt Schmitz: „Das wäre aber fatal, für die Energiewende brauchen wir eher noch mehr Personal – und vor allem hochqualifizierte und hochkompetente Mitarbeiter.“

Noch gibt es aber Hoffnung: „Wenn die zu erwartende Marktsituation der vierten Regulierungsperiode sich nicht mehr durch die aktuelle Methodik abbilden lässt, so kann, ja sogar muss die Bundesnetzagentur diese grundsätzlich infrage stellen“, räumte die Behörde ein: „Eine Verzinsung wäre zu niedrig festgelegt, wenn zu erwarten wäre, dass notwendige Investitionen in die Strom- oder Gasnetze verschoben oder verhindert werden.“

„Wir fürchten, dass die Unternehmen, wenn sie sparen müssen, zuerst am Personal sparen.“ Foto: dpa
„Wir fürchten, dass die Unternehmen, wenn sie sparen müssen, zuerst am Personal sparen.“ Foto: dpa