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Branchenverband Dehoga: Neue Corona-Regeln in Sachsen unverhältnismäßig hart

DRESDEN (dpa-AFX) - Der sächsische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) übt scharfe Kritik an den am Montag im Freistaat in Kraft tretenden Corona-Regeln. Diese fielen einseitig und unverhältnismäßig hart für das Gastgewerbe aus, so der Verband am Sonntag. Es brauche daher finanzielle Hilfen und Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 Prozent ab dem ersten Bezugsmonat. "Sonst wird es ein Gastgewerbe, wie wir es kennen und lieben, bald nicht mehr geben", warnte der Dehoga in einer Mitteilung.

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass die Gastronomie nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr öffnen darf. Laut Dehoga ist dieses Zeitfenster zu klein, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Ebenfalls schwer in die Kritik nahm der Dehoga die Vorgabe, dass nur noch Geschäftsreisende und keine Touristen mehr vom Gastgewerbe aufgenommen werden dürfen. Geschäftsreisende machten nur einen Bruchteil der Übernachtungen aus.

Nach Worten des Verbandes ist das unverhältnismäßig und ein "Lockdown durch die Hintertür". Das müsse nun rechtlich geprüft werden, sagte der sächsische Dehoga-Vizepräsident Jens Ellinger. Es sollte wie bisher weiterhin möglich sein, unter Einhaltung von 2G und 2G plus touristische Übernachtungen zu ermöglichen. 2G plus bedeutet, dass sich Geimpfte und Genesene dann zusätzlich testen lassen müssen, um Zutritt zu erhalten.

Die neue Corona-Verordnung ist zunächst bis zum 12. Dezember gültig. Der Dehoga sieht jedoch bereits die gesamte Winterurlaubszeit gefährdet. Deshalb appelliert der Verband an Besucher von Gaststätten und Restaurants, unaufgefordert die notwendigen Nachweise vorzuzeigen. "Viele regelkonforme Betriebe klagen schon jetzt über unnötige Diskussionen mit ihren Gästen", sagte Axel Klein, Dehoga-Hauptgeschäftsführer in Sachsen.