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Bouffier setzt auf rasche Novellierung des Klimaschutzgesetzes

BERLIN (dpa-AFX) - Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) setzt als Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf eine rasche Novellierung des Klimaschutzgesetzes. CDU-Chef Armin Laschet werde dazu nach Beratungen im Parteipräsidium die Vorstellungen der CDU präsentieren, sagte Bouffier am Montag in Berlin bei seinem Eintreffen zu einer hybriden Sitzung des Gremiums. Bouffier ergänzte, er hoffe, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Novellierung des Gesetzes komme, "damit wir den Verfassungsauftrag auch erfüllen".

Bouffier sprach sich für einen Dreiklang aus Maßnahmen aus. Es sei vernünftig, "wenn wir dort auf marktwirtschaftliche Anreize setzen, wenn wir sehr stark die Sonnenenergie nutzen und wenn wir zum Dritten auch versuchen, durch steuerliche Anreize schneller zu werden in der Umsetzung dieser Maßnahmen". Bundesgesundheitsminister und Präsidiumsmitglied Jens Spahn sagte, neben der CDU werde sich auch die Koalition mit dem Thema beschäftigen - "und dann schauen wir mal, wie schnell das gehen kann".

Niedersachsens CDU-Chef Bernd Althusmann äußerte sich zurückhaltender. Beim Klimaschutz fange man nicht bei Null an, sagte er. Man solle bis Ende 2022 sehr genau prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten sich aus dem Richterspruch ergäben.

Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen sagte, nun sei es Aufgabe des Parlamentes, dem verfassungsgerichtlichen Auftrag nachzukommen und das Klimaschutzgesetz anzupassen. Damit dürfe nicht gewartet werden. "Es ist noch Aufgabe dieser handlungsfähigen Parlamentsmehrheit, den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts durch eine Novelle des Klimaschutzgesetzes nachzukommen." CDU und CSU sollten die Chance ergreifen und ein Wirtschaftskonzept sowie einen Investitionsplan für Klimaschutz bis 2050 entwickeln. Nötig sei ein technologieoffenes Bündel von Innovationen und Regulierungen gemeinsam mit der Industrie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber vergangene Woche verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bisher für die Jahre bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt.