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Bouffier: Juristische Bedenken gegen Ausgangsbeschränkungen

BERLIN (dpa-AFX) - Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hält die im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz geplanten Ausgangsbeschränkungen für rechtlich problematisch. "Bereits jetzt gibt es große juristische Bedenken gegen die Ausgangssperre, wie sie in dem Gesetz formuliert ist", sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung (Samstag). Bouffier fügte hinzu: "Ich bleibe aber dabei: Man kann ein Land nicht mit Verordnungen und Bereitschaftspolizei regieren." Eine Entmachtung der Länder sieht Hessens Regierungschef in dem Gesetz aber nicht.

Die Novelle war am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Am Mittwoch ist die Beschlussfassung geplant. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen. Wie Hessen sich in der Länderkammer positioniere, sei noch nicht festgelegt, sagte Bouffier. "Wir sind konstruktiv dabei. Wir warten allerdings ab, welche Änderungen es im Bundestag noch gibt. Ich halte es auch für richtig, das Gesetz in manchen Bereichen verfassungsfester zu machen. So sollten beispielsweise Ausgangssperren nur als Ultima Ratio, das heißt als letztes Mittel verhängt werden."

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu den Vermittlungsausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat.