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Bonner Landgericht wertet 'Cum-Ex'-Aktiendeals wohl als Straftat

BONN (dpa-AFX) - In dem ersten Strafprozess zu den hoch umstrittenen "Cum-Ex"-Aktiendeals hat das Bonner Landgericht durchblicken lassen, dass es die gezielte Mehrfacherstattung von Steuern als Straftat wertet. "Cum-Ex-Geschäfte in der hier angeklagten Konstellation sind strafbar", sagte der Vorsitzende Richter Roland Zickler am Mittwoch in Bonn. Man habe die grundsätzliche Strafbarkeit der Geschäfte schon damit ausgedrückt, dass man das Strafverfahren überhaupt eröffnet habe. Das Gericht gab damit eine vorläufige Einschätzung des im September gestarteten Mammut-Prozesses.

"Die Strafbarkeit im Allgemeinen heißt noch nicht, dass die beiden Angeklagten hier auch zu bestrafen sind", erklärte Zickler. Auf der Anklagebank sitzen in Bonn zwei britische Ex-Aktienhändler, denen besonders schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen sowie ein Versuch vorgeworfen wird. Dadurch soll dem deutschen Staat laut Anklageschrift ein Schaden von 447 Millionen Euro entstanden sein. Es müsse weiter geprüft werden, welche Tatbestände den Angeklagten tatsächlich zur Last gelegt werden könnten und ob diese als Mittäter oder lediglich als Helfer fungiert hätten. Das Gericht stellte jedoch bereits in Aussicht, dass sich die "enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden" mildernd auf das Urteil auswirken dürfte. Beide hatten schon vor Prozessbeginn umfassend ausgepackt.

Außerdem sind fünf Finanzinstitute in das Verfahren eingebunden, die im damaligen Zeitraum an den "Cum-Ex"-Geschäften mitverdienten. Dass diese als sogenannte Einziehungsbeteiligte kräftig zur Kasse gebeten werden dürften, betonte das Gericht in seiner Einschätzung erneut.

Bei den Geschäften schoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividende so verschachtelt hin und her, dass Finanzämter Steuern mehrfach erstatteten. Insgesamt soll der Fiskus damit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag eingebüßt haben. Mit einem Urteil wird in Bonn frühestens im Januar 2020 gerechnet.