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Bonn verlangt von VW Schadensersatz für schmutzige Dieselflotte

27 Dieselautos der Stadt Bonn sind schmutziger als vom Hersteller versprochen. Darum klagt die Stadt nun gegen Volkswagen. Eine Niederlage für VW zeichnet sich ab.

Der Dieselmotor vom Typ EA189 hat deutschlandweit eine Prozesswelle ausgelöst. Foto: dpa
Der Dieselmotor vom Typ EA189 hat deutschlandweit eine Prozesswelle ausgelöst. Foto: dpa

Bonn ist nicht Braunschweig – diese einfache Wahrheit sieht der VW-Anwalt bestätigt, als er im Saal 0.14 des Landgerichts Bonn in die Runde schaut: „Heute ist mehr Presse da als am Montag“, sagt er verwundert. Der Anwalt der Gegenseite, der Stadt Bonn, entgegnet: „Ja, wir sind ja auch nicht in Niedersachsen.“ Die Vertreter der Streitparteien brechen in Gelächter aus. Jeder weiß: Das ist hier kein Heimspiel für den Volkswagen-Konzern, anders etwa als am Landgericht Braunschweig.

Dann betreten die Richter den Saal, die Heiterkeit verebbt. Es stehen große Summen zur Verhandlung. Anders als in den vielen Tausend Klagen einzelner VW-Kunden geht es hier nicht um einen einzigen Wagen, sondern um eine ganze Flotte von 27 Fahrzeugen, die mit dem vom Dieselskandal betroffenen Motor EA 189 unterwegs sind.

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Konkret geht es um VW Caddys, zwei Passat und einen Polo, für die die Stadt Bonn Schadensersatz verlangt. Der Gesamtstreitwert beläuft sich auf 678.139,52 Euro. Neben zwei Anwälten sind der Fuhrpark-Manager der Stadt und eine Frau aus der Rechtsabteilung vor Ort.

Die drei VW-Anwälte von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer versuchen zunächst, die Zuständigkeit des Landgerichts Bonn in Frage zu stellen. Zumindest für einen Teil der Fahrzeuge sei als Gerichtsstand der Sitz des Herstellers, also das für Wolfsburg zuständige Landgericht Braunschweig anzurufen, meinen die Advokaten.

Doch der Vorsitzende Richter macht schnell klar, dass er eine andere Auffassung hat. Er verweist auf ein Auftragsschreiben, in dem Bonn als zuständiges Gericht genannt wird.

Es zeichnet sich schnell ab, dass Volkswagen auch mit den anderen Argumenten nicht durchdringt. Den Kunden sei doch kein Schaden entstanden, tragen die Freshfields-Juristen vor. Wenn es überhaupt einen Wertverlust der Fahrzeuge gebe, dann seien Fahrverbote dafür ursächlich. Diese habe aber nicht Volkswagen zu verantworten. Außerdem seien die Autos sicher und fahrbereit, die Software-Updates hätten die Probleme mit den Abgaswerten im Wesentlichen gelöst.

„Sie sind mit 27 Fahrzeugen zum Gericht gekommen?“

Der Richter wischt die Argumente vom Tisch. Im Landgericht Bonn und auch am Oberlandesgericht Köln werde die Auffassung vertreten, dass VW die Vorschriften umgangen habe. „Es liegt eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung vor“, sagt der Richter. Daraus lassen sich Schadensersatzansprüche wegen Betrugs ableiten.

Die Stadt Bonn sei der Gefahr ausgesetzt gewesen, dass die Zulassung für die VW-Diesel mit dem Motor EA189 erlischt und die Autos deshalb stillgelegt werden müssten. Dieses Szenario schwebe „wie ein Damoklesschwert“ über der Stadt.

Die Software-Updates hätten diese Gefahr zwar gebannt, der Schaden sei deshalb aber nicht rückgängig gemacht worden. Fakt sei, „dass der Käufer eine Sache erworben habe, die er so nicht erwerben wollte“, sagt der Richter.

Anders als einige andere Gerichte hält das Landgericht Bonn aber den Abzug eines Nutzungsersatzes als richtig an. Entsprechend der tatsächlichen und zu erwartenden Laufleistung der Autos müsse der Schadensersatz entsprechend gemindert werden.

Klägeranwalt Tobias Ulbrich nutzt dies als Stichwort. „Wir haben alle Autos fotografiert und die Kilometerstände dokumentiert“, sagt der Anwalt. Wenn die Beklagte Zweifel habe, könne sie sich die Autos auch vor Ort anschauen, sie seien in einer benachbarten Tiefgarage geparkt.

Es entsteht eine Pause. Dann fragt der Richter: „Sie sind mit 27 Fahrzeugen zum Gericht gekommen?“ Ulbrich bejaht. „Super!“, sagt der Richter. Damit sei der Fall juristisch durch. Jetzt gehe es wohl nur noch darum, dass sich beide Seiten auf einen Betrag für den Vergleich einigen.