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Bisher rund 1.300 Bußgeldverfahren gegen soziale Netzwerke

Die Wirksamkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird oft bezweifelt. Jetzt zeigt sich: Die zuständige Behörde hat bisher mehr Bußgeldverfahren eingeleitet als erwartet.

Facebook, Twitter oder Youtube müssen bestimmte Inhalte, wie zum Beispiel Morddrohungen, löschen. Foto: dpa
Facebook, Twitter oder Youtube müssen bestimmte Inhalte, wie zum Beispiel Morddrohungen, löschen. Foto: dpa

Wegen Mängeln bei der Umsetzung des Gesetzes gegen Hasskommentare im Internet hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) bisher rund 1300 Bußgeldverfahren gegen Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Stand: Dezember 2019) auf eine entsprechende Frage des FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hervor. Die Antwort liegt dem Handelsblatt vor.

Konkret geht es um unterschiedliche bußgeldbewehrte Pflichten des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Darunter fällt etwa das Beschwerdemanagement der einzelnen Plattformen: Große Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Google müssen jeweils ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Nutzerbeschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.

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Allein in diesem Bereich sind, seit das Gesetz am 1. Januar 2018 nach einer Übergangsfrist von drei Monaten in vollem Umfang gilt, insgesamt 1.167 Bußgeldverfahren eingeleitet worden – das sind mehr, als die Bundesregierung erwartet hatte. Ursprünglich war die Regierung von 500 Verfahren pro Jahr ausgegangen.

Andere Bußgeldverfahren betreffen die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigen (53), die Prüfung der halbjährlichen Transparenzberichte der sozialen Netzwerke auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des NetzDG (25), die Meldewege der Plattformen (14) und die Reaktion der Netzwerke auf Auskunftsersuchen von Behörden (9).

Das NetzDG verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung bestimmter Inhalte wie etwa Morddrohungen oder Volksverhetzung. „Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen in 24 Stunden entfernt werden, bei komplexeren Tatbeständen gilt in der Regel eine Sieben-Tage-Frist. Die Netzwerkbetreiber wurden verpflichtet, entsprechende Infrastruktur aufbauen, um Beschwerden über Postings zu verarbeiten – andernfalls sind Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Nur ein Bußgeld – gegen Facebook

Die Vorschriften waren von Anfang an umstritten: Kritiker sahen die Meinungsfreiheit bedroht, da die Plattformbetreiber vorschnell Beiträge aus Furcht vor Geldbußen löschen könnten. Jedoch: Mancher Netzwerkanbieter erschwert schon das Melden von vermeintlich strafbaren Inhalten. Im Fall von Facebook hat das Konsequenzen nach sich gezogen.

Der US-Konzern hatte mit Inkrafttreten des NetzDG einen getrennten Meldeweg für Beschwerden nach dem Gesetz eingerichtet. In dem halbjährlich fälligen Bericht zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werden entsprechend nur die auf diesem Kanal eingegangenen Meldungen aufgeführt. Das sorgte für einen Bußgeldbescheid des Bundesamts über zwei Millionen Euro.

Die Behörde kritisierte unter anderem, dass der Bericht angesichts der vielen Hassrede-Beschwerden gemäß den hauseigenen Gemeinschaftsstandards damit unvollständig sei. Bemängelt wurde auch, dass das NetzDG-Meldeformular „zu versteckt“ sei. Facebook legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Weitere Bußgeldfälle gab es bisher nicht.

In der Politik wird Anzahl der Bußgeldverfahren unterschiedlich beurteilt. „Die Zahlen deuten meines Erachtens darauf hin, dass das NetzDG wirkt und es die sozialen Netzwerke stärker in die Verantwortung nimmt“, sagte der CDU-Digitalpolitiker Tankred Schipanski dem Handelsblatt.

Der FDP-Fraktionsvize Thomae führt die hohe Zahl an Verfahren dagegen auf die komplexen Vorgaben des Gesetzes zurück. „Der Gesetzgeber hat mit dem NetzDG ein Bürokratiemonster geschaffen, dessen Umsetzung für die Unternehmen organisatorische Schwierigkeiten bedeutet“, sagte Thomae. Die Einrichtung eines funktionierenden Beschwerdemanagements sei eben „wesentlich komplexer“ als etwa die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten.

Bitkom sieht noch große Rechtsunsicherheit bei den Plattformen

Die Grünen-Netzpolitikerin Tabea Rößner warnte davor, die vielen Verfahren vorschnell als einen Erfolg des NetzDG zu sehen. „Grundsätzlich zeigen die Bußgeldverfahren natürlich auf, an welchen Stellen die Plattformbetreiber nachbessern müssen und das ist zu begrüßen“, sagte Rößner dem Handelsblatt. „Die Zahlen lassen jedoch keinen eindeutigen Schluss auf die Wirkung des Gesetzes zu.“

Der IT-Verband Bitkom wertet die Anzahl der Bußgeldverfahren als Ausdruck der bestehenden großen Rechtsunsicherheit. „Das NetzDG macht den betroffenen Unternehmen keine konkreten Vorgaben, wie sie die Gesetzesanforderungen im Detail umsetzen sollen“, sagte Verbands-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Ganz im Gegenteil: Viele Passagen sind nur knapp und sehr unklar formuliert – von der Ausgestaltung der Beschwerdeformulare bis hin zu den Transparenzberichten.“

Hier sieht denn auch die Union Verbesserungsbedarf. „Wir wollen, dass Kriterien für ein gut erreichbares und einfach handhabbares Beschwerdemanagementsystem gesetzlich verankert werden“, sagte Schipanski. Zudem sollen die halbjährlichen Transparenzberichte der sozialen Netzwerke besser vergleichbar werden. Dafür bedürfe es klar definierter Berichtskriterien.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass im Internet mit zusätzlichen Maßnahmen noch verstärken. geplant ist etwa, dass soziale Netzwerke bestimmte Posts künftig sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Das umfasst etwa Neonazi-Propaganda, die Vorbereitung einer Terrortat, die Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, aber auch die Billigung von Straftaten, Morddrohungen und die Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen.

Derzeit müssen die Anbieter solche Inhalte nur löschen. Eine neue Stelle beim BKA soll die Inhalte und die IP-Adressen künftig sammeln. Plattformen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen.

„Private Unternehmen als Hilfssheriffs“

Die FDP sieht das Vorhaben kritisch. „Mit der geplanten neuen Verpflichtung für Provider, strafbare Inhalte zu melden, stärkt das Justizministerium die Rolle privater Unternehmen als Hilfssheriffs noch weiter“, sagte Fraktionsvize Thomae. „Staatliche Kernaufgaben sollten aber immer vom Staat selbst erfüllt werden.“

Auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder kritisiert: „Mit dem NetzDG hat der Staat großen internationalen Konzerne die Richterrolle der Judikative aufgebürdet. Eine überzeugende eigene Antwort auf Kriminalität im Internet bleibt er weiterhin schuldig.“

Der FDP-Politiker Thomae plädierte dafür, am bewährten „Notice-and-take-down-Verfahren“ festzuhalten. Danach sind die Online-Netzwerke verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden, sobald sie Kenntnis von strafbaren Inhalten bekommen. „Schlechte Gesetze wie das NetzDG werden durch Verschärfungen jedenfalls nicht zu einem guten Gesetz“, so Thomae.