Bis zum 30. November Kfz-Versicherung wechseln
Jetzt Tarife checken und sparen: Für die meisten Autofahrer ist am 30. November Stichtag, um die Kfz-Versicherung zu kündigen. Wer günstigere Angebote findet, hat bis dahin Zeit zu wechseln.
Ein Preisvergleich bei Versicherungen kann sich richtig lohnen. Gerade bei Policen, die schon länger laufen, lässt sich oft eine Menge sparen oder auch dann, wenn der Versicherer Tariferhöhungen angekündigt hat. Manchmal sind dann sogar mehrere hundert Euro pro Jahr drin.
Aber Fahrzeughalter sollten beim Wechsel nicht nur allein auf den Preis schauen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg: "Besonders wichtig sind ausreichend hohe Deckungssummen und die Übernahme von Kosten im Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss oder Wildunfall."
Was verpflichtend und was überflüssig ist
Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes Auto vorgeschrieben. Um die kommt also kein Halter herum. Freiwillig ist dagegen eine Kasko-Versicherung. Die gibt es als Vollkasko und Teilkasko. Die Teilkasko greift bei sogenannten Elementarschäden, etwa wenn durch einen Sturm ein Ast aufs Auto fällt, der Lack durch Hagel beschädigt wird oder das Auto durch Überschwemmungen Schaden nimmt. Auch für Glasbruch, Diebstahl und Wildunfälle kommt die Teilkasko auf.
Sollen auch Unfälle mit Haus- oder Nutztieren sowie Marderschäden mit abgedeckt werden, muss der Tarif meist zusätzlich erweitert werden.
Die Vollkasko zahlt in erster Linie für selbst verschuldete Unfälle und im Fall von Vandalismus. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs kann eine Vollkasko durchaus sinnvoll sein.
Überflüssig ist dagegen laut Verbraucherzentrale die Insassenunfallversicherung. Grund: Im Falle eines Unfalls greift für Bei- und Mitfahrer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat. Ebenfalls unnötig sei ein Autoschutzbrief für alle, die bereits einen Pannen- und Unfallhilfeschutzbrief bei einem Autoclub haben.
Darauf sollten Sie achten
Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer vor allem auf die Deckungssummen zu achten und einen Vertrag mit der höchstmöglichen Schadensdeckung von 100 Millionen Euro zu wählen. "Versicherungsgesellschaften, die ihre Verträge auf die Mindestversicherungssumme einschränken, sollten Sie meiden. Achten Sie außerdem darauf, dass die Versicherung auch für Schäden aufkommt, die aufgrund grober Fahrlässigkeit entstehen, also beispielsweise bei einem Unfall wegen Übermüdung oder Telefonieren ohne Freisprechanlage."
Mehrere Vergleichsportale nutzen
Bei der Suche nach einem geeigneten Versicherer im Internet sollten sich Fahrzeughalter nie auf nur ein Vergleichsportal verlassen. Denn die kassieren Provisionen für abgeschlossene Verträge und zeigen nur ausgewählte Versicherungsgesellschaften an. Deshalb gilt: Immer mehrere Portale nutzen. Es kann sich auch lohnen, telefonisch bei Versicherern nachzufragen
Für einen unabhängigen Vergleich rät die Verbraucherzentrale zudem zum (kostenpflichtigen) Kfz-Versicherungsvergleich von Stiftung Warentest.
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