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Binance wird von europäischen Behörden untersucht

Europäische Regulierungsbehörden überprüfen aktuell, ob Binance nach der Einführung seiner Aktien-Tokens die Wertpapiervorschriften einhält.

Seit letzter Woche bietet Binance sogenannte Stock-Token an. Jeder Stock Token hat den gleichen Preis wie ein Aktienanteil des entsprechenden Unternehmens.

Der Tesla-Stock-Token war der erste Stocktoken, den Binance auf den Markt brachte. Seit kurzem gibt es außerdem auch das Äquivalent der Coinbase Aktie auf Binance.

Die Token sind nur für Nutzer, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten, China und der Türkei befinden, verfügbar. Europäische Regulierungsbehörden nehmen die Exchange Binance nun jedoch genauer unter die Lupe, um zu sehen, ob ihre neuen Angebote mit den entsprechenden Wertpapiervorschriften übereinstimmen.

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Die Perspektive der europäischen Behörden

Die Finanzaufsichtsbehörden in Europa möchten prüfen, ob Binance bei den Token die Regeln für Transparenz und Unternehmensoffenlegung einhält. Die britische Financial Conduct Authority (FCA) sagte, dass sie mit der Firma zusammenarbeitet, „um ein besseres Verständnis für die Produkte, deren Marketing und die anzuwenden Vorschriften zu entwickeln“.

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Die FCA wies jedoch auch darauf hin, dass es letztlich in der Verantwortung der Firmen liege, zu entscheiden, ob ihre Produkte in den Zuständigkeitsbereich der Regulierungsbehörde fallen. Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin lehnte eine konkrete Kommentierung der Binancen-Untersuchung aufgrund von „Vertraulichkeitsverpflichtungen“ ab.

Die Vertreter der Bafin sagten allerdings, dass sie solche Token allgemein als Securities betrachten würden, „wenn die Token transferierbar sind, auf einer Krypto-Exchange gehandelt werden können und aus dem Handel wirtschaftlichen Ansprüchen wie Dividendenzahlungen oder ein Barausgleich entsteht“. Falls diese Kriterien erfüllt sind, so sind diese ein Security-Angebot. Dann muss eine die anbietende Firma auch ein Wertpapierprospekt („Prospectus“) anbieten.

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Wertpapierprospekt laut Binance nicht notwendig

Laut Binance besteht keine Notwendigkeit für ein Wertpapierprospekt, da die Token nicht auf andere Exchanges transferiert werden können.

Außerdem benutzten die Binance Kunden BUSD, den Stablecoin von Binance, für den Erwerb der Aktie und kein Cash. Des Weiteren werden durch den Kauf der Token keine Stimmrechte wie bei dem Kauf gewöhnlicher Aktienanteile erworben. Binance erklärt:

„Derzeit kaufen und verkaufen Nutzer die Token nur von und an die CM-Equity AG. Dafür wird kein Wertpapierprospekt benötigt.“

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Binance behauptet zudem, dass die Aktien-Token ein CM-Equity-Produkt sind, das mit den Mifid-II-Märkten der EU und den Bankvorschriften der BaFin konform ist. In der Stock-Token-Dienstleistungsvereinbarung und den Key-Risk-Dokumenten betont Binance außerdem, dass CM-Equity für die Abwicklung von Finanzdienstleistungen verantwortlich ist.

Dazu gehören die Verwahrung der erworbenen Aktien sowie die Compliance- und Know-Your-Customer (KYC)-Prüfungen. Die Münchener Investmentgruppe behauptet, die Token funktionieren wie ein Zertifikat für einen Total Return Swap. Allerdings haben manche Rechtsexperten das Gefühl, dass der regulatorische Status der Tokens eine Grauzone ist. Sie sind der Meinung, dass Binance die Frage, ob die Aktien-Token Wertpapiere oder ein Derivate sind, offen lässt. Thomas Tüllmann, ein Partner bei der Hamburger Anwaltskanzlei Eversheds Sutherland, erläutert:

„Wenn man das alles mit Informationen von Binance abgleicht, dann ist das einfach nicht stimmig. Wenn ich die BaFin wäre, würde ich sie sofort anschreiben und fragen, wo das entsprechende Prospectus ist.“

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Ein Bild von BeInCrypto

Übersetzt von Maximilian M.

Der Beitrag Binance wird von europäischen Behörden untersucht erschien zuerst auf BeInCrypto.