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BGH: Vertragsgenerator darf nicht nur von Anwälten angeboten werden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Vertragsgenerator im Internet darf nicht nur von zugelassenen Rechtsanwälten betrieben werden. Das automatisierte Erstellen von Rechtsdokumenten über eine Software stelle keine unerlaubte Rechtsdienstleistung dar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. (Az. I ZR 113/20)

Der juristische Fachverlag Wolters Kluwer, der keine Zulassung zur Anwaltschaft hat, darf seinen Generator Smartlaw damit weiter anbieten. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hatte die Internetseite, über die sich zahlende Nutzerinnen und Nutzer Patientenverfügungen oder Mietverträge erstellen können, verbieten lassen wollen.

Der Generator richtet sich an Privatleute und Firmen. Die Nutzer klicken sich selbst durch verschiedene Eingabemasken mit Fragen. Am Ende wird der Text aus Bausteinen zusammengesetzt. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter werden hier lediglich standardisierte Klauseln für typische Sachverhaltskonstellationen verwendet. Der Nutzer erwarte auch keine rechtliche Prüfung seines konkreten Falls.