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Arme Nutzer, hohe Gebühren? - BGH urteilt zum Basiskonto

Das Basiskonto soll auch Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Bei der Deutschen Bank kostet es 8,99 Euro im Monat. Auch andere Geldhäuser verlangen hohe Gebühren. Ist das rechtens?

Banken sind grundsätzlich verpflichtet, auf Antrag ein Basiskonto ohne vorherige Prüfung der Person einzurichten.
Banken sind grundsätzlich verpflichtet, auf Antrag ein Basiskonto ohne vorherige Prüfung der Person einzurichten. (Symbolbild: dpa)

Die Idee klingt gut: Jeder, egal wie arm oder reich, hat Anspruch auf ein eigenes Girokonto, die Bank darf keinen Kunden abweisen. Seit 2016 gibt es in Deutschland das sogenannte Basiskonto.

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Aber bei der Deutschen Bank kostet die Kontoführung 8,99 Euro im Monat, und das ist kein Einzelfall. Kann das rechtens sein? Die Verbraucherzentralen wollen das höchstrichterlich klären lassen. An diesem Dienstag urteilt der Bundesgerichtshof (BGH). (Az. XI ZR 119/19)

Ein Basiskonto - was ist das genau?

Menschen ohne geregeltes Einkommen haben Schwierigkeiten, ein normales Konto zu eröffnen. Und ohne Konto ist es schwer, eine Wohnung zu finden oder eine Arbeitsstelle. Das Basiskonto soll auch Sozialhilfeempfängern, Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Sie können darüber alle grundlegenden Bankgeschäfte abwickeln: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen veranlassen, mit Karte bezahlen. Das Besondere ist, dass die Bank den Antrag auf Eröffnung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ablehnen darf. Der Kunde muss keinen Wohnsitz angemeldet haben. Es reicht, wenn er eine Kontaktadresse angibt, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle.

Darf die Bank sich das Konto bezahlen lassen?

Das darf sie. Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Im Gesetz steht nur, dass das Entgelt für die Dienste “angemessen” sein muss. Und: “Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.” Das bedeutet, dass im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen. Auch die Finanzaufsicht Bafin kann Banken anweisen, unangemessen hohe Kontogebühren zu senken. Die Verbraucherzentralen kritisieren die Regelung. Sie befürchten, dass Menschen, denen eigentlich ein Basiskonto zusteht, es sich am Ende schlicht nicht leisten können.

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Wie viel Geld verlangen die Banken?

Das ist sehr unterschiedlich. Die Stiftung Warentest hat aber festgestellt, dass die Basiskonten seit einer ersten Untersuchung 2017 unterm Strich teurer geworden sind. Zum Stichtag 1. Oktober 2019 boten von 124 untersuchten Banken nur 2 das Basiskonto gratis an. Bei den teuersten Banken musste der Kunde in der Modellrechnung mehr als 200 Euro im Jahr für das Konto und seine Transaktionen bezahlen. Die Deutsche Bank, um die es jetzt in Karlsruhe geht, ist also kein Einzelfall. Dort fallen zum Monatspreis von 8,99 Euro noch Extra-Kosten an, wenn der Kunde die Hilfe eines Mitarbeiters benötigt. Dann kostet zum Beispiel jede Überweisung 1,50 Euro.

Wie rechtfertigen die Banken diese Preise?

Die Deutsche Bank hat im Prozess vorgerechnet, dass die Kontogebühr ziemlich genau den eigenen Kosten entspreche. Nach Darstellung des Geldhauses sind die Formalitäten bei der Eröffnung des Kontos und der Umgang mit der speziellen Kundengruppe mit überdurchschnittlich viel Aufwand verbunden. Außerdem gebe es höhere Risiken: Beim Basiskonto müssten die Mitarbeiter ganz besonders darauf achten, dass es nicht zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werde.

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Was sagen die Gerichte dazu?

8,99 Euro sind zu viel - darin waren sich das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt einig. Das Basiskonto müsse nicht das günstigste Konto im Angebot sein, urteilten 2019 die OLG-Richter. Es komme allein auf den durchschnittlichen Nutzer an - und dass Basiskonto-Kunden besonders viel Hilfe bräuchten, sei nur die halbe Wahrheit. So seien viele junge Zuwanderer firm im Umgang mit dem Smartphone und erledigten ihre Bankgeschäfte selbstständig online. Auf den Konten von Menschen mit wenig Geld gebe es auch nicht allzu viel Bewegung. Die Bank lege außerdem unzulässigerweise Kosten für Aufgaben um, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sei.

Wie geht es jetzt weiter?

Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das letzte Wort haben die obersten Zivilrichter des BGH. Sie haben wegen der Corona-Krise auf eine Verhandlung verzichtet und den Fall rein nach Aktenlage entschieden. Was dabei herausgekommen ist, wird jetzt verkündet.

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