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BGH verkündet Urteil zu gekippten Mietpreisbremsen am 28. Januar

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wegen Problemen beim Start der Mietpreisbremse müssen zahlreiche Mieterinnen und Mieter dauerhaft mit einer überhöhten Miete leben - ob ihnen deshalb Schadenersatz vom Staat zusteht, klärt seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil soll am 28. Januar verkündet werden, wie die Karlsruher Richter nach der Verhandlung am Donnerstag bekanntgaben.

Die Landesregierungen können seit Juni 2015 "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" ausweisen. Dort gilt im Grundsatz, dass Vermieter von neuen Mietern höchstens die örtliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen dürfen. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass jede Landesverordnung begründet sein muss. Aber das wurde in etlichen Ländern nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Gerichte haben deshalb die ursprünglichen Verordnungen gekippt. Den Schaden haben die Mieter, die im Vertrauen darauf einen Mietvertrag unterschrieben hatten.

In dem Pilotverfahren klagt ein Rechtsdienstleister für zwei Mieter aus Frankfurt gegen das Land Hessen. Er hofft auf ein Grundsatz-Urteil, das Millionen Mietern zu Rückzahlungen verhelfen soll. Bisher hatte die Klage keinen Erfolg. (Az. III ZR 25/20)/sem/DP/nas