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BGH verkündet Urteil zu Autokauf unter dubiosen Umständen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (9.00 Uhr) ein Urteil zu Betrügereien beim Gebrauchtwagen-Kauf. Ein Autohaus hatte einen Mercedes an einen ahnungslosen Händler weiterverkauft, obwohl das Auto nur geleast war. Der Käufer hat nun das Problem, dass die Leasinggesellschaft von Mercedes-Benz das Auto zurückfordert.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben zu entscheiden, wer in so einem Fall der rechtmäßige Eigentümer ist. Laut Gesetz gehört die Sache dem Käufer, wenn er sie "gutgläubig" erworben hat. Das ist zum Beispiel dann nicht gegeben, wenn jemand so leichtsinnig ist, sich beim Kauf nicht den Fahrzeugbrief zeigen zu lassen. Hier wird genau darum gestritten, ob das passiert ist.

In der Verhandlung Mitte Juli hatte sich eine käuferfreundliche Entscheidung abgezeichnet. Der Mann, der für den Händler den Wagen beim Autohaus abgeholt hatte, versichert glaubwürdig, ihm sei eine echt aussehende Zulassungsbescheinigung vorgelegt worden. Und nach vorläufiger Einschätzung des Senats müsste die Leasingfirma beweisen, dass dem nicht so war - auch wenn das für jemanden, der beim Kauf nicht dabei war, schwierig ist. (Az. V ZR 148/21)/sem/DP/jha