BGH verhandelt zu Negativzinsen bei Schuldscheindarlehen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Ob Banken sogenannte Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen zahlen müssen, will der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (9.00 Uhr) prüfen. Bei der Verhandlung in Karlsruhe geht es um fünf gleichlautende Schuldscheine über je 20 Millionen Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen der DZ Hyp AG ausgestellt hatte.

Vereinbart wurde ein Zinssatz von höchstens fünf Prozent, der sich nach einer festgelegten Formel berechnen sollte. Eine Untergrenze wurde nicht festgehalten. Im letzten Jahr der Laufzeit ab März 2016 ergab sich ein negativer Wert. Die Frage ist, ob dem Land nun Geld von der Bank zusteht. Es geht um insgesamt knapp 160 000 Euro.

Das Landgericht Düsseldorf hatte der Klage weitgehend stattgegeben, das Oberlandesgericht Düsseldorf sie auf die Berufung der Bank hin abgewiesen. Mit der Revision will das Land NRW erreichen, dass das Urteil des Landgerichts wieder gilt. Ob der elfte Zivilsenat am BGH schon am Dienstag ein Urteil spricht, ist offen. (Az. XI ZR 544/21)

Laut einem BGH-Sprecher liegen allein dort noch fünf vergleichbare Verfahren zur Entscheidung vor. Ein weiterer betrifft auch das Land NRW, wie das Düsseldorfer Finanzministerium mitteilte. Die DZ Hyp AG wollte sich nicht weiter zu dem laufenden Verfahren äußern.

Es sei das erste Verfahren zu Negativzinsen am höchsten deutschen Zivilgericht, sagte Prof. Georg Bitter, der an der Universität Mannheim unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht lehrt. Er gehe daher davon aus, dass der Senat sich grundsätzlich mit der Frage befasse, ob die Zinszahlungspflicht umgekehrt werden könne.

"Erstmal geht es nur um den unternehmerischen Bereich, aber in anderen Verfahren stellt sich das Problem für Verbraucher", sagte er. Allerdings könnten solche Schuldscheindarlehen individuell vereinbart werden, es gebe also vermutlich auch welche mit Zins-Untergrenze.