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BGH verhandelt über Heckler & Koch-Exporte nach Mexiko am 11. Februar

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zwei Jahre nach einem Urteil zu Waffenexporten von Heckler & Koch (HK) nach Mexiko nimmt sich der Bundesgerichtshof des Themas an. Die mündliche Verhandlung sei für den 11. Februar geplant, hieß es vom höchsten deutschen Strafgericht. Im Februar 2019 hatte das Stuttgarter Landgericht zwei ehemalige Firmenmitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt, zudem muss die Schwarzwälder Waffenschmiede 3,7 Millionen Euro zahlen. Sowohl die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten sowie die Firma gingen in Revision. Nun steht der Termin für das BGH-Verfahren fest. Ein Urteil könnte im Sommer gesprochen werden.

In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 etwa 4500 Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen gelangen konnten, wo sie nicht hätten landen dürfen. Nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts gab es mindestens vier HK-Mitarbeiter als Bande, um das illegale Geschäft abzuwickeln. Das Verfahren zu einem der drei damaligen HK-Mitarbeiter wurde abgekoppelt, da er nicht vor dem deutschen Gericht erschien und als mexikanischer Staatsbürger in Mexiko lebt. Ein anderer Vertriebsmitarbeiter starb vor dem Verfahren. Andere Beschuldigte aus HK-Reihen kamen straffrei davon.

Der Tübinger Anwalt Holger Rothbauer, der 2010 für den Freiburger Friedensaktivisten Jürgen Grässlin Strafanzeige gestellt hatte gegen HK wegen der Mexiko-Exporte, misst der BGH-Verhandlung eine grundsätzliche Bedeutung für die Rüstungsbranche bei. Es stehe die Frage auf dem Prüfstand, wie mit sogenannten Endverbleibserklärungen umgegangen werde - und wie ernsthaft man sich an die Verlautbarungen halte. Heckler & Koch will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.