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BGH urteilt zu Klagerechten von Eigentümergemeinschaften

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Freitag (9.00 Uhr) entscheiden, welche Klagerechte eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern auch nach einer Gesetzesänderung hat. Wie sich in der Verhandlung Ende September um einen Fall aus München andeutete, könnte es eine flexible Lösung geben. (Az. V ZR 213/21)

Hintergrund ist die Streichung eines Paragrafen im Zuge einer Gesetzesreform. Aus diesem Paragrafen wurde zuvor abgeleitet, dass Eigentümergemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Fachleute ziehen aus der Streichung nun unterschiedliche Schlüsse.

Es erscheine nicht sinnvoll, dass nur noch Eigentümergemeinschaften gegen Mängel an gemeinschaftlichem Eigentum vorgehen könnten, hatte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, bei der Verhandlung gesagt. Wiederum wäre es für Verbraucher "extrem schlecht", wenn sie nicht auch einzeln wegen Mängeln klagen könnten. Es gehe um ein "ganz, ganz dringendes Problem für die Praxis".

Im konkreten Fall hatte eine Immobilienfirma Wohnungen in einem Gebäudekomplex in München verkauft. Bei einer Untersuchung des Bodens auf einer zugeschütteten Kiesgrube war aufgefallen, dass das Grundstück mit einer giftigen Substanz belastet ist. Die neuen Wohnungseigentümer verlangen von der Immobilienfirma unter anderem die Sanierung eines schadstoffbelasteten Grundstücks in München.