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BGH urteilt zur automatischen Verlängerung von Maklerverträgen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr), wie lange ein Immobilienmakler einen Kunden an sich binden darf. In dem Fall wollte eine Frau ihre Wohnung über die örtliche Sparkasse verkaufen. Der Auftrag war auf sechs Monate befristet. Eine Klausel sah aber vor, dass sich der Vertrag ohne rechtzeitige Kündigung immer wieder um drei Monate verlängert.

Als die sechs Monate um waren, fand die Frau über einen anderen Makler einen Käufer. Den ersten Vertrag mit der Kreissparkasse Waiblingen hatte sie nicht gekündigt. Die Sparkasse will wegen der entgangenen Provisionen nun mehr als 15 500 Euro. (Az. I ZR 40/19)

Nach Angaben des Immobilienverbands Deutschland (IVD) finden sich Verlängerungs- und Kündigungsklauseln grundsätzlich in allen Verkaufsaufträgen - in den unterschiedlichsten Varianten. Was erlaubt ist und was nicht, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt.