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Bafin erwartet keine ‘schwerwiegenden’ BGH-Folgen für Banken

(Bloomberg) -- Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ungerechtfertigten Gebührenerhöhungen wird für die deutsche Bankenbranche wahrscheinlich keine gravierenden Folgen haben. Das deuten Untersuchungen der Bafin an, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht.

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Es zeichnet sich ab, “dass die Auswirkungen für die Institute insgesamt nicht schwerwiegend sein werden”, heißt es in dem Dokument, welches das Datum vom 7. September trägt. Eine genauere Abschätzung sei derzeit wegen vieler unterschiedlicher Gebührenmodelle, noch offener rechtlicher Interpretationen und der zunächst noch unbekannten Rückforderungsquote kaum möglich.

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Die Bafin untersucht den Angaben zufolge die Auswirkungen das Urteils mittels systematischer Gespräche mit der Kreditwirtschaft und durch einen Austausch mit den Spitzenverbänden der Branche. Der Behörde lägen flächendeckend keine Informationen zu Rückstellungen vor.

Raimund Röseler, Leiter der Bankenaufsicht der Bafin, hatte kurz nach dem Urteil im Mai noch vor deutlichen Folgen gewarnt. “Das hat das Potenzial dafür, richtig teuer für Banken zu werden”, erklärte er damals. “Wir würden nicht ausschließen, dass es in eine Größenordnung geht von der Hälfte des Jahresüberschusses, die da im Feuer stehen kann.”

Die Banken in Deutschland hatten ausbleibenden Widerspruch von Kunden zu angekündigten Gebührenerhöhungen über Jahre hinweg als eine Zustimmung gewertet. Dem schob der BGH jedoch im April einen Riegel vor. Eine aktive Zustimmung der Kunden ist nun vorgeschrieben. Vielen Banken drohen jetzt Rückzahlungen für bereits gezahlte Gebühren.

Die Deutsche Bank AG beispielsweise hatte die finanziellen Konsequenzen aus dem Urteil auf 222 Millionen Euro im 2. Quartal beziffert. Die LBBW berichtete eine Rückstellung in Höhe von 12 Millionen Euro aufgrund der Rechtsprechung.

Der Bafin ist laut Schreiben der Bundesregierung bekannt, dass Kreditinstitute vereinzelt angekündigt haben, Vertragsbeziehungen zu beenden, falls Kunden ihre Zustimmung zu neuen Gebühren-Bedingungen verweigern. Ähnliches sei auch in der Vergangenheit vorgekommen und aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern die Banken den Vertragsbedingungen zufolge ein Kündigungsrecht hätten.

(Neu: Kündigungen im letzten Absatz)

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