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BGH vor Urteil: Ist das Pfandleih-Modell 'cash & drive' zulässig?

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Mittwoch (14.00 Uhr), ob Pfandleihgeschäfte mit Autos nach dem Modell "cash & drive" zulässig sind. Vier Betroffene haben das bundesweit tätige Unternehmen Pfando verklagt, das sich als Marktführer bezeichnet. "Bei Pfando erhalten Sie in 60 Minuten Bargeld für Ihr KFZ und können wie gewohnt weiterfahren!", heißt es auf der Internetseite.

Umgesetzt wird dies mit einer Kombination aus einem Kauf- und einem Mietvertrag. In allen vier Fällen hatten die Kunden ihr Auto für die benötigte Summe faktisch an Pfando verkauft - immer unter Wert. Gleichzeitig mieteten sie das Auto für sechs Monate zurück. Eine Auslösung für den Fall, dass der Kunde wieder zu Geld kommen sollte, war anders als im klassischen Pfandleihhaus nicht vorgesehen. Stattdessen sollte das Auto immer öffentlich versteigert werden. Daran durfte sich der ursprüngliche Eigentümer beteiligen. Ein möglicher Mehrerlös sollte aber nur anderen Käufern zufließen.

Die Fälle aus Hessen und Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich im Detail. Unabhängig davon hatten die Gerichte der Vorinstanz die Verträge jeweils für nichtig erklärt, weil ein verbotenes Rückkaufgeschäft oder Wucher vorliege. Dagegen hat Pfando Revision eingelegt. Verhandelt wurde Ende Oktober. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)/sem/DP/jha